Die Backstube einer Basler Bäckerei produziert seit ca. 5 Jahren ihre Brötchen in Räumlichkeiten direkt an der Kantonsgrenze von Basel-Stadt zu Allschwil, auf dem Boden von Basel-Land. Seither wird die Umgebung dieser „Produktionsstätte“ 2-3x pro Woche abends, wenn der Backofen um ca. 21-22 Uhr angeheizt wird, für eine halbe Stunde mit starken Geruchsemmissionen belastet! Je nach Windrichtung werden dann die Einwohner der umgebenden Quartiere, mal hier, mal dort, von beissenden Rauchschwaden belästigt. Diese entstehen beim Einheizen ihres Holz-Backofens (die Spezialität der Bäckerei ist ihr Holzofenbrot) und ohne sofortiges Schliessen aller Fenster dringt der Gestank in viele Wohnungen der Gegend.
Eine erste Meldung dieser Rauch-Belästigungen an die Behörden erfolgte im Jahr 2011. Seit dann haben sich Einwohner von Allschwil mehrfach und schriftlich an die Behörden mit der Bitte um Prüfung/Korrektur gewandt. Als erste Massnahme wurde dann per 2016, gut 5 Jahre nach der ersten Meldung, in einem der 2 Kamine der Backstube testweise ein Filter eingebaut. Bis heute besteht der den Behörden bekannte Geruchs-Missstand allerdings immer noch.
Bereits im Fall der massiven Geruchsbelästigungen der ARA Rhein in Pratteln entstand der Eindruck einer langsamen, nicht bürgerfreundlichen Verwaltung, welche mit dem Vollzug ihres Schutzauftrags zugunsten der Bevölkerung überfordert ist. Dieser Eindruck scheint sich nun, am geschilderten deutlich kleineren Fall, zu verdichten.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
 
1.       Wie lange dauert es im Normalfall von regelmässig festgestellten Geruchsbelästigungen bis zur Umsetzung entsprechender Korrekturmassnahmen? Warum dauerte es im Allschwiler Fall ganze 5 Jahre von der ersten Bürgerreklamation bis zu einer ersten «halben» Korrektur?
2.       Wurden konkrete Messungen in der betroffenen Umgebung durchgeführt? Wenn ja, wie oft? Welche Resultate zeigten diese Messungen?
3.       Besteht eine Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung? Wenn nein, wie wurde dies konkret abgeklärt?
4.       Welche Abteilung der Verwaltung ist für Geruchsbelästigungen zuständig, wie viele Mitarbeitende beschäftigen sich damit?
5.       Existieren in der Verwaltung klare Prozessbeschreibungen wie mit Geruchsbelästigungen umzugehen ist?  Sind Fristen definiert? Wie hoch sind diese? Falls keine Fristen existieren, plant die Regierung solche einzuführen – schliesslich setzt sie ihren KundInnen/BürgerInnen auch regelmässig knappe Fristen?
6.       Wie funktioniert das Zusammenspiel bzw. die Rollenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei Geruchsbelästigungen?
7.       Reichen die aktuellen gesetzlichen Grundlagen für einen bürgerfreundlichen Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung? Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten die Gesetzgebung durch Anpassungen bürgerfreundlicher zu gestalten (z.B. Definition von Fristen, etc.)?