Die Biodiversität nimmt in der ganzen Schweiz stark ab. Ihre vielfältigen Leistungen für den Menschen, die Wirtschaft und die Natur sind gefährdet – auch im Kanton Basel-Landschaft.
Für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kulturland zahlt der Bund via Direktzahlungsverordnung Gelder an die Landwirtinnen und Landwirte. Für den Naturschutz auf der übrigen Fläche ist der Kanton in der Pflicht, die geltenden Gesetze zu vollziehen.
Seit 2008 sind Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen das zentrale Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung des Naturschutzes in der Schweiz. Bund und Kantone verständigen sich hierfür alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die gesamtschweizerische Schutz- und Förderstrategie zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen. In den individuellen Programmvereinbarungen werden die Leistungen des entsprechenden Kantons sowie der finanzielle Beitrag festgelegt.
Die Informationen über den Zustand der Arten und Lebensräume und den Zustand schützenswerter Flächen sind nicht einfach zugänglich, aber entscheidend für den finanziellen Einsatz von Bund und Kanton zur Förderung der Biodiversität. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen 2016-2019 und jeweils für die drei Programmbereiche «Arten, Biotope, Moorlandschaften, Vernetzung und ökologischer Ausgleich», «Revitalisierung» und «Waldbiodiversität»:
1)    Welche programmspezifischen Rahmenvorgaben finanzieller Art hat der Bund dem Kanton Basel-Landschaft gemacht?
2)    In welcher Höhe (CHF) hat der Kanton Basel-Landschaft beim Bund ein Gesuch um finanzielle Unterstützung in den drei obengenannten Bereichen eingereicht?
3)    Welche Beträge (CHF) wurden mit dem Bund schliesslich pro Programmbereich ausgehandelt?
4)    Wie viele Mittel (CHF) investierte der Kanton Basel-Landschaft während der Programmperiode effektiv?
5)    Mit welchen Beträgen unterstützte der Bund die Investitionen des Kantons Basel-Landschaft während der Programmperiode effektiv?
Im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen 2020-2024 und jeweils für die Programmbereiche «Naturschutz», «Revitalisierung» und den Teilbereich «Waldbiodiversität»:
6)    Welche programmspezifischen Rahmenvorgaben finanzieller Art hat der Bund dem Kanton Basel-Landschaft gemacht?
7)    In welcher Höhe (CHF) hat der Kanton Basel-Landschaft beim Bund ein Gesuch um finanzielle Unterstützung in den drei obengenannten Bereichen eingereicht?
8)    Welche Beträge (CHF) wurden mit dem Bund schliesslich pro Programmbereich ausgehandelt?