Im Rahmen von Diskussionen in der Landrätlichen Finanzkommission zu Finanzkontrollberichten über die Regelung von Nebenbeschäftigungen an der Universität Basel entstanden diverse Fragen über die diversen finanziellen Beziehung zwischen der Universität Basel (speziell der Medizinischen Fakultät) und den diversen Spitälern (z.B. USB, KSBL, Claraspital) in denen Lehrbeauftragte und Forscher der Uni tätig sind.
Die Verflechtungen zwischen der medizinischen Fakultät der Universität Basel und ihren Partnerspitälern sind vielfältig. So sind die Lehrbeauftragten typischerweise bei den Partnerspitälern angestellt und leisten neben ihrer Forschungs- und Lehrtätigkeit für die Universität auch noch «normalen» Spitaldienst als Arzt bzw. Chefarzt. Spezifische Forschungsarbeit am Spital wird teilweise von der Universität, teilweise aber auch vom Spital finanziert.
Die anstehenden Veränderungen in der Spitallandschaft, sowie die Trägerschaftsdiskussionen um die Universität werden die Notwendigkeit von mehr Transparenz und klareren Regelungen der Beziehung zwischen der Universität und ihren Partnerspitälern forcieren.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.       Wie waren die Finanzflüsse in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zwischen der Universität und den Partnerspitälern der Medizinischen Fakultät (aufgeschlüsselt nach Spitälern und Zweck)?
2.       Welche aktuellen Regelungen bilden die Grundlage der Beziehung zwischen Universität und ihren Partnerspitälern?
3.       Sind Änderungen in diesen Grundlagen geplant? Wenn ja, welche, bis wann?
4.       Wieviele Lehrbeauftragte der medizinischen Fakultät der Universität Basel generieren für die Spitäler an denen sie angestellt sind Erträge mit Privatpatienten (aufgeschlüsselt nach Funktion (Professor, PD, andere) und Anstellungsspital)?
5.       Wie hoch sind die durch die Lehrbeauftragten Mediziner für ihre Spitäler erwirtschafteten Privatpatienten-Erträge (aufgeschlüsselt nach Anstellungsspitälern)?