Finanziert der Staat Rechtshändel der AMKB mit Journalisten – oder ist die Bekämpfung eines hartnäckigen Journalisten 200’000 Franken Steuergeld wert?
Der Landrat hat in den letzten Tagen der Jahresbericht 2018 der AMKB erhalten. Dieser ist erfreulich detailliert und gibt dem Landrat ein gutes Instrument in die Hand die Tätigkeit dieser Stelle zu prüfen. Beim Studium des Jahresberichts (insbesondere des Finanzteils) ist folgendes aufgefallen:
Die AMKB macht 2018 einen Verlust CHF -698. Darin enthalten sind jedoch Mehraufwendungen für Rechtsstreitigkeiten im Umfang von CHF 303’798. Begünstigte sind verschiedene Anwaltsfirmen. Alleine Homburger Anwälte, welche gegen einzelne Medien (BaZ) vorgehen sind mit CHF 189’000 (150’000 und 39’093) aufgeführt. Weitere CHF 107’700 (je CHF 53’850) haben die Wirtschaftskammer und die Unia als Kostenbeteiligung für Rechtsstreitigkeiten erhalten. Hinzu kommt ein Honorar von CHF 15’000 bzw. CHF 76’000 für die Reflecta AG (die Firma von Ex-Unia-Funktionär Michael von Felten) für Management-Unterstützung.
Auffällig an der Jahresrechnung sind auch die Infrastruktur-Kosten. Die Miete von Sachanlagen wird mit CHF 145’783 verbucht (für 11 Bürotische…). Damit hat die AMKB in 2 Betriebsjahren bereits 299’754 Franken für die Miete dieser Bürotische ausgegeben.
Ohne diese Kosten hätte die AMKB einen guten sechsstelligen Gewinn erzielt, bzw. es wäre entsprechend mehr Geld für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zur Verfügung gestanden.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.       Sind die ca. CHF 300 Tausend Rechtskosten, welche unter anderem durch das aggressive Vorgehen gegenüber Medienvertretern entstehen durch den Leistungsauftrag abgedeckt? Die entsprechenden Rechtshändel betreffen ja überwiegend die Berichterstattung zur Vorgängerorganisation ZPK, deren Fehler der Landrat und die Regierung mehrfach festgestellt haben. Sie haben demzufolge nichts mit der aktuellen Schwarzarbeitskontroll-Tätigkeit der AMKB zu tun.
2.       Wie rechtfertigt sich speziell die Weiterleitung von Staatsgeld (je c. 50 Tausend) Franken für Rechtshändel an die Gewerkschaft UNIA und der Wirtschaftskammer? Welche Rechtshändel sind dies genau?
3.       Ist die Regierung bereit, derartige nicht mit der Arbeit der AMKB in Zusammenhang stehende Geldflüsse von Steuergeldern zu unterbinden? Wie stellt die Regierung zukünftig sicher, dass derart exzessive Rechtskosten nicht dem Staat belastet werden.
4.       Ist die Regierung bereit, von den Trägern der AMKB die bereits bezahlten Kosten für die rein mit der Vergangenheit verbundenen Rechtshändel zurückzufordern.
5.       Wie beurteilt der Kanton die Infrastrukturkosten des Leistungserbringers? Wurden diese plausibilisiert?