Mit der Inbetriebnahme des instrumentengesteuerten Südlandesystem ILS33 wurde Ende 2007 das Überfluggebiet in tiefer Flughöhe über dicht besiedeltes Schweizer Territorium massiv erweitert. In meinem Postulat «Risikoanalyse für den EAP» (2018/593 1) wurde zudem klar aufgezeigt, wie sich nach Einführung eines Radio-Navigations-Systems (RNAV) die Flugrouten etwa einen Kilometer nach Süden Richtung Allschwil verschoben haben. Die Dauerschallpegel sind in der Folge im Allschwiler Dorfkern deutlich angestiegen, so auch die Anzahl der von der Binninger Messstation erkannten Startereignisse. Die Verantwortlichen des EAP verneinten bis vor kurzem eine Verschiebung der Flugrouten inklusive des dazugehörigen Lärms nach Süden.
Jetzt gibt es vom EAP plötzlich ein Teilgeständnis, allerdings nur in Bezug auf die Anfang 2019 eingeführten weiteren RNAV-Startverfahren. Dies erscheint wenig glaubwürdig und wirft diverse Fragen auf – unter anderem, ob die EAP-Verantwortlichen überhaupt wissen, wo ihre Flugzeuge durchfliegen.
Der Regierungsrat wird um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.    Worin unterschieden sich die Anfang 2019 eingeführten RNAV-Startprozeduren ab Piste 15 räumlich von der LUMEL- und ELBEG-6P-Prozedur, die schon vor Jahren eingeführt wurden?
2.    Weshalb wurde bei dieser Neu-Einführung bereits nach 3 Monaten eine Evaluation durchgeführt, bei den anderen lässt diese jedoch seit 2014 auf sich warten?
3.    Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um die «neue», sowie auch die «alten» RNAV-Flugrouten wieder auf weniger dicht besiedeltes Gebiet zurück zu führen?
4.    Wie verantwortet der Regierungsrat das zwangsläufig gestiegene Gruppenrisiko für die Bevölkerung in Allschwil, Schönenbuch und Binningen, das mit den verschobenen Startprozeduren einhergeht?
Quellen:
1)    https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=bb3ecd012b7641c7bb3d8611d5e8a034-332&filename=Text_Postulat&v=3&r=PDF&typ=pdf