Interpellation zum Meinungsbildungsrecht
Die Anzahl der Wahlplakate an den Strassenrändern der Gemeinden nimmt von Wahl zu Wahl zu, und viele ärgern sich zu Recht über diese Flut an Politpropaganda. Als Reaktion darauf haben einige Gemeinden in den letzten Jahren angefangen, ihre Reklamereglemente anzupassen, indem sie das freie Plakatieren einschränken. Dafür bieten sie die Möglichkeit, dass alle Parteien nach einem fairen Verteilschlüssel ihre Wahlpropaganda an offiziellen Stellen anbringen können. Einige Gemeinden haben so die Plakatflut einigermassen in den Griff bekommen.
Am 14. Dezember 2023 hat die Gemeindeversammlung in Biel-Benken einer Teilrevision des Reklamereglementes zugestimmt. Damit ist das Plakatieren für Wahlen und Abstimmungen verboten. Offizielle Plakatstellen gibt es keine. Die Gemeinde Biel-Benken hat damit einen drastischen Regulierungsweg gewählt. Es ist bekannt, dass andere Gemeinden ähnliche Absichten haben.
Mit solchen extremen Einschränkungen steuern wir eine Demokratieform an, die nur den gut ausfinanzierten Kandidaten respektive dem wohlhabenden Teil der Bevölkerung ermöglicht, sich politisch Gehör zu verschaffen. Bei den letzten Nationalratswahlen ist vielfach aufgezeigt worden, dass die Kandidaten mit dem grössten Wahlkampfbudget die besten Wahlchancen hatten und dass Wahlkampf immer teurer geworden ist. Zudem sind Personen, die an guter Lage Land und Häuser besitzen, massiv privilegiert, da diese Reglemente die Politikwerbung auf Privatgrund nicht verbieten
In der Folge könnte es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Kandidierenden kommen, wenn die Erfolgsaussichten auf eine Wahl in Abhängigkeit zur Grösse des Wahlkampfbudgets stehen.
Ich bitte die Regierung, folgendes zu beantworten:
– Werden durch solche Regelungen die Demokratierechte der Bürger nach angemessener und freier Meinungsbildung verletzt?
– Wie kann dieses Grundrecht wiederhergestellt werden?