Investitions-Anreize für Gemeinden zum Ausbau von Familien-Betreuungs-Infrastrukturen
Motion von Klaus Kirchmayr für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Das Bedürfnis Familie und Beruf vereinbaren zu können hat dazu geführt, dass ein vielfältiges An-gebot von familienergänzender Kinderbetreuung entstanden ist. Dennoch geben gemäss dem Familienbericht 2020 gut die Hälfte der Gemeinden an, weiteren noch nicht gedeckten Bedarf an FEB zu haben (Familienbericht 2020, Ziff. 4.5.4).
Der von der Regierung präsentierte Familienbericht zeigt einen bedeutenden Rückstand des Kantons BL beim Betreuungsangebot, welches der Staat, insbesondere die Gemeinden, den Familien anbieten können. Der Kanton BL befindet sich im entsprechenden Kantonsvergleich auf den hintersten Plätzen.
Eine grosse Herausforderung für die Gemeinden beim Ausbau des Angebots an Betreuung sind die fehlenden physischen Infrastrukturen. Guten Raum für einen Mittagstisch zu finden, welcher nahe an den Schulen liegt, ist oftmals schwierig und bedarf oftmals baulicher Massnahmen. Das Gleiche gilt für andere Betreuungsangebote wie Kitas, Tageskindergärten oder -schulen.
Der Kanton hat in der Vergangenheit z.B. bei der Schaffung von Pflegeheimplätzen für die ältere Bevölkerung und die Förderung von Sportanlagen durch die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen einen Anreiz geschaffen, diese Betreuungsangebote auszubauen. Bezüglich Pflegeheim-Plätzen oder Sportanlagen befindet sich der Kanton BL heute im schweizweiten Vergleich auf den vordersten Plätzen. Es bietet sich an, das bewährte Konzept von Investitionsbeihilfen auch bei der Verbesserung der schlechten Situation bei der Familienbetreuung einzusetzen. Nach dem Motto: Auf KASAK folgt KAFIK (Kantonales Familien Infrastruktur Konzept).
Der Regierungsrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen für Investitionsbeihilfen zu Gunsten der Gemeinden für den Ausbau des Familienbetreuungsangebots zu schaffen. Bei diesem Anreiz-System sollen die positive Erfahrung aus den entsprechenden Programmen bez. Pflegeplätzen oder Sportanlagen (KASAK) berücksichtigt werden.
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