Postulat von Regula Waldner für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen Wohnen, Arbeiten, Bilden, Versorgen und Erholen sowie die vielschichtigen wirtschaftlichen Verflechtungen erfordern unterschiedliche, auf die jeweilige Verkehrsaufgabe abgestimmte Verkehrssysteme. Diese sollen der Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen dienen. Sie sind daher entsprechend dem jeweiligen Verkehrsbedürfnis sicher, umweltverträglich, leistungsfähig und kostengünstig zu gestalten.
Strassennetzplanungen dienen u.a. dazu, die Strassen gemäss diesen Funktionen zu klassifizieren und entsprechend zu dimensionieren.
Das ausserörtliche Baselbieter Kantonsstrassennetz ist sehr dicht; gleiches gilt für die kommunalen Strassennetze. Dies beansprucht das kostbare Gut „Boden“ sehr. Es macht den Eindruck, dass sanierungsbedürftige Strassen und deren zugehörigen Bauwerke jeweils standardmässig auf eine Normbreite ausgebaut und mit einem Normbelag versehen werden. Dies, obwohl kein augenscheinlicher Bedarf besteht und gerade aus Sicht des Langsamverkehrs auch durchaus geringer klassierte Strassen erwünscht sind. Beispiele sind etwa die ausgebaute Kantonsstrasse zwischen Tecknau und Zeglingen, die zur Raserstrecke mutierte. Oder überkantonale Nebenrouten (z.B. Eptingen BL – Ifenthal SO), die auf Baselbieterseite mit Teerbelag aufwarten, um dann ausserkantonal in eine Mergelpiste überzugehen. Auch kostenintensive und «landschaftszerstörerische» Böschungsverbauungen – so etwa zwischen Lampenberg Dorf und Station oder eingangs Ziefen – werden durch derartige grosszügige Ausbauten vorangetrieben. Erwähnt seien weiter Kreiselbauten, etwa jener bei Lausen, die ohne nachvollziehbare Abstimmung mit aktualisierten Verkehrsprognosen regelrecht Land „fressen“.
Ich bitte den Regierungsrat, die verkehrsplanerischen Instrumente wie Planungs-, Projektierungs- und Baurichtlinien, Strassenklassifizierungen und Netzhierarchien dahingehend zu überprüfen, dass ausserörtlich

  1. unnütze, teure oder gefährliche Überklassifizierungen bzw. Strassenausbauten reduziert werden
  2. die gängige Praxis des standardmässiges Strassenausbaus bei anstehenden kantonalen Sanierungen nur möglich ist nach einer Interessenabwägung, welche auch die Bedürfnisse des Langsamverkehrs und das Gebot des schonenden Umgangs mit dem Boden angemessen berücksichtigt 
  3. die Versickerungsfähigkeit der Beläge bei Nebenklass-Strassen hohe Priorität erhält (Prüfpflicht für Gemeinden o.Ä.)

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