Parlamentarische Initiative von Landrat Klaus Kirchmayr-Gosteli für die Ratssitzung am 2. Juni 2022

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Viele Bereiche des täglichen Lebens sind mittlerweile direkt und spürbar betroffen. In der Schweiz ist der Handlungsbedarf breit anerkannt und in den letzten Jahren haben alle Parteien konkrete Positionen und Handlungsstrategien entwickelt. Auch wenn der Weg zu mehr Klimaschutz umstritten ist, so besteht heute (auch international) ein breiter Konsens darüber, welche Ziele übergeordnet erreicht werden sollen. Die im Klimaübereinkommen von Paris formulierten Ziele dienen dabei als Richtschnur.

Die Bundesversammlung hat am 16. Juni 2017 den Abschluss des Klimaübereinkommens von Paris genehmigt und die Ratifikationsurkunde am 6. Oktober 2017 hinterlegt. Das Übereinkommen ist für die Schweiz am 5. November 2017 in Kraft getreten (SR 0.814.012).

Das Übereinkommen hat drei Hauptziele:

  1. Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau;
  2. Die Stärkung der Fähigkeit, sich durch eine Förderung der Klimaresistenz und geringeren Treibhausgasemissionen an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen;
  3. Vereinbarkeit der Finanzströme mit einem Weg hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung.

Alle drei Ziele sind für den Kanton Baselland von grosser Bedeutung. Hitzebelastung, Sommertrockenheit und das Risiko von Hochwasser und Hangrutschungen nehmen zu. Lebensräume und Artenzusammensetzung verändern sich, Schadorganismen, Krankheiten sowie gebietsfremde Arten können sich zunehmend ausbreiten. Die Land- und Forstwirtschaft steht ebenfalls vor grossen klimabedingten Herausforderungen, und praktisch alle Bereiche unserer Wirtschaft sind daran, klimabedingte Anpassungsstrategien zu formulieren. Zunehmend werden auch die vielen sich bietenden Chancen erkannt und genutzt.

Der Kanton Baselland ist aufgerufen, in Klimaschutzfragen eine aktive Rolle zu übernehmen. Als Forschungshochburg ist die Region Nordwestschweiz auch gefordert, in Forschung und Technik darauf hinzuarbeiten, Lösungen zu entwickeln für den vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energiequellen sowie Anpassungen an die Folgen des Klimawandels vorzunehmen.

Mittlerweile haben viele grosse (z.B. ZH, BE, VD) und mittlere Kantone den Klimaschutz in ihrer Verfassung verankert. Es macht Sinn, diesen zentralen Aspekt unserer Zeit in unserem obersten Gesetzeswerk zu verankern.

Verfassungstexte sind sorgfältig zu gestalten. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für die Baselbieter Verfassung den exakt gleichen Text zu verwenden, wie ihn das Züricher Stimmvolk am 15. Mai 2022 in die Verfassung des grössten Schweizer Kantons geschrieben hat. Dieser Text hat alle notwendigen juristischen und parlamentarischen Prüfungen erfolgreich durchlaufen.

Im Kantonsrat des Kantons Zürich fand dieser Verfassungsartikel die Zustimmung aller Parteien von SP bis FDP. Lediglich die SVP sprach sich dagegen aus. Der Verfassungsartikel wurde am 15. Mai 2022 von der Stimmbevölkerung des Kantons Zürich mit 67.1% Ja-Stimmen angenommen. Entsprechend ist dieser Verfassungsartikel eine breit abgestützte Leitschnur für das Handeln in diesem Politikfeld.

Es wird beantragt, die Baselbieter Verfassung um den folgenden Artikel zu ergänzen:

  1. Kanton und Gemeinden betreiben eine aktive Klimaschutzpolitik.
  2. Die Klimaschutzpolitik hat insbesondere folgende Ziele:

a) Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau.

b) Stärkung der Fähigkeit, sich durch eine Förderung der Klimaresistenz an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen.

c) Vereinbarkeit der Finanzströme mit einem Weg hin zu niedrigen Treibhausgasemissionen und klimaresistenter Entwicklung.