Absenzen im Sportunterricht sind ein latentes Problem und der Sportunterricht ist mit vielen Dispensen und entsprechenden Arztzeugnissen konfrontiert. Die den Turndispensen zugrundeliegenden Arztzeugnisse sind dabei typischerweise sehr unspezifisch und befreien in aller Regel die Lernenden vollständig vom Turnunterricht. Dies obwohl in vielen Fällen ein teilweiser Sportunterricht, welche die von einer Verletzung/Krankheit betroffenen Körperteile ausklammert, noch sehr gut möglich wäre.
Das vom Bundesamt für Sport geförderte und vom Schweizerischen Verband für Sport in der Schule (SVSS) durchgeführte Projekt «Bewegen trotz Dispens» hat deutlich gezeigt, dass ein Sportunterricht trotz Dispens in vielen Fällen gut möglich ist. Dies fördert die Gesundheit der Lernenden und entspricht damit einem Kernauftrag des Sportunterrichts. (Für Details verweise ich auf die Projekt-Webseite www.aktivdispens.ch). Den Schulen wird dadurch auch bedeutender Aufwand und Umtriebe durch notwendige Alternativ-Beschäftigungen der Lernenden erspart, welche durch die vielen Abwesenheiten von Lernenden entstehen.
Basierend auf diesen Erfahrungen hat der Kanton Luzern den sogenannten Aktivdispens verpflichtend eingeführt. Darin kreuzt der dispensierende Arzt auf einem einfachen, einseitigen Formular an, welche Körperpartien nicht belastet werden dürfen und was für die betroffene Lernende noch möglich ist. Mittels Aktivdispense kann erreicht werden, dass die vom Staat bezahlten Unterrichtsstunden deutlich optimaler und im Sinne des Lehrplans genutzt werden. Die bisherigen Erfahrungen an den Schulen im Kanton Luzern mit dem Aktivdispens sind positiv.
Im Kanton Luzern hat sich gezeigt, dass für die Einführung dieses sinnvollen, die Kantonskasse schonenden Instruments gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Da die Ärzteschaft betroffen ist, ist insbesondere eine, wenn auch kleine Änderung des kantonalen Gesundheitsgesetzes notwendig.
Entsprechend wird beantragt:
Die Regierung wird aufgefordert den Aktivdispens vom Sportunterricht einzuführen und falls, wie sich im Kanton Luzern gezeigt hat, nötig die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen hierfür zu schaffen.