Umsetzung der Istanbulkonvention:
Bereitstellung von ausreichenden Plätzen im Frauenhaus und Sicherung von dessen Finanzierung
Die Istanbulkonvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese Konvention wurde von der Schweiz am 14. Dezember 2017 ratifiziert und ist am 1. April 2018 in Kraft getreten. Damit überträgt der Bund auch die Bereitstellung inklusive Finanzierung von ausreichenden Familienschutzplätzen an die Kantone. Laut Istanbulkonvention sollten die Kantone genügend Familienschutzplätze bereitstellen. Als Richtwert sollte pro 10’000 EinwohnerInnen ein Familienschutzplatz eingerichtet werden, was 49 Plätzen für Basel-Stadt und Basel-Landschaft (BL 2018, 3. Quartal: 289’174; BS Nov. 2018: 200’611) entspricht. Die Istanbulkonvention besagt auch, dass die Finanzierung dieser Plätze von den Kantonen sichergestellt werden muss. Prävention und die Bekämpfung von häuslicher Gewalt sind Legislaturziele der aktuellen Regierung in Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Das Frauenhaus beider Basel bietet Frauen und deren Kindern, welche häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, in Krisensituationen einen sicheren Wohnort. Zusätzlich helfen die Mitarbeitenden bei der Krisenbewältigung und Anschlusslösungen. Aktuell stehen zehn Plätze für Frauen und sieben für deren Kinder zur Verfügung. Gemäss Istanbulkonvention fehlen – die Einwohnerzahl der beiden Halbkantone berücksichtigend – also 32 Familienschutzplätze für die beiden Halbkantone und folglich sicher auch etliche Frauen- und Kinderschutzplätze. Auch in der Praxis fehlen Plätze, was an den Abweisungsquoten der letzten Jahre ersichtlich ist: Die Abweisungsquote aufgrund von Platzmangel entsprach 50 % über fünf Jahre (2013–2017) und betrug im Jahr 2017 sogar 60 %. Es braucht also dringend mehr Plätze, um den betroffenen Frauen und Kindern Soforthilfe zu gewähren. Eine Möglichkeit wäre das Aufbauen eines zweiten Hauses, in denen Frauen und Kinder nach der akuten Bedrohungsphase Unterstützung für Anschlusslösungen und Schutz finden könnten, wodurch wiederum Plätze im jetzigen Frauenhaus für die Akutphase frei würden.
Ein weiterer Widerspruch mit der Istanbulkonvention ist die Finanzierung des Frauenhauses beider Basel. Dieses wird momentan zu 35–40 % durch Spenden finanziert. Die Istanbulkonvention hält fest, dass Familienschutzplätze ausreichend durch die Kantone finanziert werden müssen.
Die Motionärinnen fordern von den Regierungen beider Basel
– innerhalb der nächsten zwei Jahre das Angebot der Schutzplätze im Frauenhaus bedarfsgerecht zu erhöhen.
– den Staatsbeitrag soweit zu erhöhen, dass diese zusätzlichen Plätze finanziert werden können.
Ein gleichlautender Vorstoss wurde im Kanton Basel-Stadt eingereicht.