Diese Motion wird in Rücksprache mit Biljana Grasarevic eingereicht und orientiert sich inhaltlich an ihrer parlamentarischen Initiative (2024/42) sowie an der Landratsdebatte vom 25. Januar 2024.

Nochmals vorab die Grundlagen zur Wohnsitzerfordernis von einbürgerungswilligen Personen:

Vorgaben des Bundes (BüG Bürgerrechtsgesetz): Um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten, muss eine Gesuchstellerin oder ein Gesuchsteller neben den gesetzlichen Voraussetzungen des Bundes (zehnjähriger Wohnsitz in der Schweiz, Niederlassungsbewilligung C, sehr gute Integration und einwandfreier Leumund) auch diejenigen des jeweiligen Wohnsitzkantons und der Wohnsitzgemeinde vollumfänglich erfüllen.

Vorgaben des Kantons: Bezüglich der Mindestaufenthaltsdauer schreibt das BüG den Kantonen vor, dass diese nicht weniger als zwei und nicht mehr als fünf Jahre betragen darf (Art. 18 Abs. 1 BüG). Der Kanton Basel-Landschaft schöpft mit § 8 Abs. 1 des Bürgerrechtsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft (BüG BL) diesen Rahmen für das Kantonsbürgerrecht voll aus.

Vorgaben der Gemeinden: Die Mindestaufenthaltsdauer in den einzelnen Gemeinden ist entsprechend unterschiedlich. Sie reicht von zwei Jahren (in Reinach, Liestal und Bottmingen) über drei Jahre (in Augst, Biel-Benken, Füllinsdorf und Reigoldswil) bis zu fünf Jahren (in allen anderen Gemeinden, so z.B. in den bevölkerungsreichen Gemeinden Allschwil, Binningen, Pratteln oder Muttenz). Die meisten Gemeinden (79 von 86) verlangen für ihr Gemeindebürgerrecht somit die maximal gesetzlich erlaubte Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren.

 

 

 

Voten aus dem Landrat vom 25. Januar 2024

Die Gegner der Initiative haben in der Diskussion vor allem folgende zwei Punkte moniert:

  • Durch die parlamentarische Initiative wird der Regierungsrat übergangen
  • und die Gemeindeautonomie wird eingeschränkt

 

Unser Kanton soll liberal, gerecht und attraktiv sein

Alle umliegenden und 15 weitere Kantone haben kürzere Wohnsitzfristen auf Gemeindeebene. Die meisten Kantone haben auch kürzere Wohnsitzfristen auf Kantonsebene. 20 von 26 Kantonen betonen die Vorteile für die Gemeinden und den Kanton, für gut integrierte und einbürgerungswillige Personen attraktiv und fair zu sein.

Lange Wohnsitzfristen auf Kantons- und Gemeindeebene sind ein Wettbewerbsnachteil. Wir sind als Kanton unattraktiv für sehr gut integrierte Personen, die alle persönlichen Voraussetzungen erfüllen, aber eine gewisse Flexibilität betreffend ihrem Wohnsitz benötigen; sei dies nun aus persönlichen oder beruflichen Gründen.

Gemeindeautonomie

Nicht die Einwohnergemeinden, also die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, legen die Einbürgerungsvoraussetzungen auf Gemeindeebene fest, sondern die Bürgergemeinden. Die Bürgergemeinde ist je nach Gemeindegrösse eine sehr kleine Gruppe, die über die Zukunft all jener entscheidet, die Schweizerinnen und Schweizer werden wollen. Die meisten Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben nie an ihrem Bürgerort gelebt. Nur der einbürgerungswillige Ausländer muss sich heute noch in besonderer, fast mystischer Weise persönlich und zeitlich mit «seiner» Gemeinde identifizieren.

Die Einwohnergemeinde kann die Einbürgerungsvoraussetzungen gar nicht selbst anpassen. Die Anpassung obliegt einer sehr kleinen Gruppe von Bürgergemeindemitgliedern. Auch unter diesem Gesichtspunkt stellt sich die Frage, ob das innerkantonale Wohnsitzerfordernis in den Händen dieser kleinen Gruppe liegen soll, die bereits heute die persönlichen Voraussetzungen prüfen und über jedes Einbürgerungsgesuch entscheiden kann.

Im Gegensatz zur Initiantin der parlamentarischen Initiative (2024/42), die bereits einen immensen Rechercheaufwand betrieben hat, indem sie die gesetzlichen Grundlagen jeder unserer 86 Gemeinden und jedes Kantons durchforstet hat, verfügt der Regierungsrat über die Mittel, eine entsprechende inhaltliche Auslegeordnung auf verschiedenen Ebenen vorzunehmen.

  • Der Regierungsrat wird beauftragt, die Wohnsitzvoraussetzungen im BüG BL zu überprüfen und so anzupassen, dass der Kanton Basel-Landschaft für Einbürgerungswillige, die alle Voraussetzungen erfüllen, attraktiv bleibt.
  • Im interkantonalen Durchschnitt soll der Kanton mit liberalen und fortschrittlichen Kantonen vergleichbar sein.
  • Die Gemeindeautonomie soll gebührend berücksichtig werden.