Begründung und Antrag
Der Flughafen EuroAirport (EAP) ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und plant weiterhin eine starke Steigerung der Passagierzahlen und des Frachtvolumens. Dabei wird gänzlich ausser Acht gelassen, dass durch die Verkehrszunahme die Umwelt- und Lärmbelastung weiter zunimmt und auch das Unfallrisiko steigt.
Mit der Inbetriebnahme des instrumentengesteuerten Südlandesystem ILS33 wurde Ende 2007 das Überfluggebiet in tiefer Flughöhe über dicht besiedeltes Schweizer Territorium massiv erweitert. Zudem hat sich die Südlandequote gegenüber dem langjährigen Mittel von 1977-2001 mit dem ILS33 mehr als verdoppelt, insbesondere weil der Grenzwert der Rückenwindkomponente zur Umstellung des Landeregimes von vormals 10 kn auf 5 kn herabgesetzt wurde. Mit der Inbetriebnahme der satellitengesteuerten Startprozeduren RNAV wurden die Flugrouten Mitte 2014 nach Süden über die Gemeinde Allschwil verschoben, während sie früher nördlich der Landesgrenze lagen. Im Zentrum von Allschwil sind dadurch die einzelnen Lärmereignisse deutlich lauter geworden, im westlichen Teil von Binningen haben sie vor allem anzahlmässig stark zugenommen. Hinzu kommt, dass Wohnbevölkerung und Arbeitsplätze, vor allem auch im Überfluggebiet stetig zunehmen – vom Kanton gezielt geplant.
Die Steigerung der Überflugintensität wirkt sich direkt auf das Gruppenrisiko der überflogenen Bevölkerung aus, die zunehmende Flugzeuggrösse und die wachsende Siedlungsdichte auf die potentielle Anzahl betroffener Personen bei einem Absturz. Darüber hinaus nimmt die flugbedingte Lärm- und Schadstoffbelastung zu, denen eine wachsende Zahl an Personen ausgesetzt ist. Während das deutsche Umweltbundesamt in seinem Fluglärmbericht 20171 die negativen Auswirkungen des Fluglärms, insbesondere nachts, auf die Gesundheit anerkennt, stellt der Bundesrat den in vielen Studien (SiRENE, SAPALDIA) nachgewiesenen kausalen Zusammenhang zu vermehrt auftretenden Herz-Kreislauferkrankungen, erhöhtem Diabetesrisiko, Konzentrationsstörungen etc. nach wie vor in Frage.
Der Regierungsrat hat nebst dem Funktionieren des Staates auch das Wohl der Bevölkerung sicher zu stellen. Zu seiner Unterstützung soll ein kantonales Gesetz erlassen werden, das deren Schutz zum Ziel hat.
Zum Schutz der Bevölkerung soll eine neue Gesetzesbestimmung mit folgendem Inhalt erlassen werden:
§1
1 Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Risiken und Umweltbelastungen durch den Flugverkehr nachhaltig auf ein Mass reduziert werden, womit die Gesundheit der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.
2 Insbesondere
a.    soll die Nachtflugsperre am EuroAirport zwischen 23:00 und 6:00 Uhr gelten.
b.    soll der Kanton Basel-Landschaft keine finanziellen Mittel sprechen, die zu einer Zunahme der Umweltbelastungen durch den Flugverkehr führen können.
c.    sollen die Startrouten LUMEL-P, BASUD-P und ELBEG-P an die Landesgrenze zurückverschoben und keine neuen Flugprozeduren über basellandschaftliches Territorium eingeführt werden.
d.    soll die Südlandequote auf maximal 8% limitiert werden.
e.    soll der Anteil des Frachtflugverkehrs am Gesamtflugverkehr nicht weiter zunehmen.
f.     sollen die publizierten Messdaten des EAP durch eine kantonale oder externe Fachstelle verifiziert und plausibilisiert werden.
g.    sollen diese Vorgaben auch als Handlungsanweisungen für die vom Kanton Basel-Landschaft mandatierten EuroAirport-Verwaltungsräte gelten.
 
Erläuterungen zu den einzelnen Punkten:
a.    Es soll die gleiche Bestimmung wie am viel grösseren Flughafen Zürich gelten: Nachtflugsperre von 23h-6h, Verspätungsabbau bis maximal 23:30h.
b.    Baselland soll sich nicht finanziell am Ausbau des EAP oder an anderen Projekten beteiligen, die zu einer Zunahme des Gruppenrisikos, der Umwelt- und Lärmbelastung führen können.
c.    Die Startrouten LUMEL, BASUD und ELBEG die mit der Einführung des RNAV (Radio-Navigations-Verfahren) um circa einen Kilometer nach Süden über Allschwil verschoben wurden, sollen wieder über wenig besiedeltes Gebiet geführt und folglich nach Norden zwischen die Siedlungsränder von Allschwil und Hegenheim zurückverlegt werden.
d.    Die vertraglich vereinbarte Südlandequote von 8% soll eingehalten werden. Während die ICAO (International Civil Aviation Organization empfiehlt – nicht vorschreibt – bei einer Rückenwindkomponente über 5 kn das Landeregime anzupassen, setzt der EuroAirport die Empfehlung meist schon ab 5 kn um, wodurch noch mehr Südlandungen generiert werden.
e.    Seit 2015 wird der Frachtverkehr am EAP stetig ausgebaut. Die Express- und Frachtflüge nutzen vor allem die Zeitfenster frühmorgens oder spätabends und erfolgen vielfach mit überdurchschnittlich alten Maschinen, welche die Lärmstandards neuzeitlicher Flugzeuge nicht erfüllen.
f.     Die publizierten Messdaten des EAP sollen regelmässig hinterfragt werden, sei es wegen Grenzwerten oder Messpunkten bzw. Mess-Methoden. Unser Kanton muss sicherstellen, dass diese Daten wirklich der Realität entsprechen.