Motion von Klaus Kirchmayr für die Landratssitzung vom 2. September 2021
Der Umbau der Stromversorgung auf erneuerbare Energien ist in vollem Gang und Teil der Bemühungen der Gesellschaft die Herausforderungen der Klimakatastrophe zu bewältigen. Alle Berichte der Wissenschaft zeigen mittlerweile klar, dass sich der Klimawandel beschleunigt und die negativen Auswirkungen auf vielen Ebenen (wirtschaftlich, sozial, finanziell) zeigen.
Die Klimakatastrophe kostet den Staat bereits sehr viel Geld und alle Anzeichen deuten darauf hin, dass diese Kosten weiter steigen. Es besteht deshalb ein breiter Konsens, dass die Anstrengungen auf allen Ebenen weiter verstärkt werden müssen um Gegensteuer zu geben. Mittlerweile existieren in fast allen Ländern ambitiöse Programme und auch die Parteiprogramme aller grossen Schweizer Parteien räumen dem Thema einen wichtigen Platz ein.
Eine nachhaltige einheimische Energieproduktion mit möglichst wenig Abhängigkeiten und kurzen Wegen ist dabei ein zentrales Element aller Energiestrategien. Die am besten und breitesten akzeptierte Form der Energiegewinnung ist neben der Wasserkraft die Photovoltaik. In den letzten 30 Jahren hat sie sich zu einer bewährten Technik entwickelt. Die Wirkungsgrade sind mittlerweile sehr gut und sowohl bezüglich Handwerk als auch Produktion ist die Schweiz sehr gut aufgestellt.
Angesichts der Herausforderungen ist es deshalb jetzt angezeigt eine neue Phase der Photovoltaik-Verbreitung in der Schweiz einzuleiten. Mit der Einführung einer Pflicht zur Installation von PV-Anlagen bei Neubauten und grösseren Sanierungen liesse sich die nachhaltige Stromproduktion in den nächsten 20 Jahren zu einem grossen Teil auf diese dezentrale, nachhaltige Produktionsform umstellen. Die Kompetenz eine solche Pflicht einzuführen liegt bei den Kantonen. Sie würde neben dem positiven, nachhaltigen Energie-Effekt auch eine grosse Zahl von Aufträgen für unser Ausbaugewerbe schaffen und entsprechend einen positiven Effekt auf die Wirtschaft haben.
Die vorgeschlagene Pflicht soll auf Anlagen mit einer minimalen Leistung von 5kWpeak beschränkt werden und nur auf sogenannten Gut- und Best-Dächern bestehen. Dächer welche zu klein sind oder eine ungünstige Exposition oder Abschattungen haben sollen von der Pflicht ausgenommen werden.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass bei Neubauten und grösseren Sanierungen auf allen Gut- und Best-Dächern gemäss kantonaler Definition eine Photovoltaik-Anlage zur Stromproduktion zu realisieren ist, sofern damit eine minimale Leistung von 5kWpeak zu erzielen ist.
Im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages ist zu prüfen, ob für eine Übergangszeit von 5 Jahren nach Einführung der PV-Pflicht ein Anreizprogramm für Hausbesitzer begleitend einzuführen ist.
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