Seit geraumer Zeit streift der Grüne Robin Hood (Marco Agostini) in den BL Wäldern herum und entsorgt offen herumliegenden Abfall aus ehemaligen, undichten Abfalldeponien. Dabei stösst er nicht nur auf bekannte, bewilligte und eingetragene Deponien, sondern auch auf Deponien die nirgends erfasst sind.
Bei der Beantwortung meiner Interpellation (2018/331) stellt sich der RR auf den Standpunkt, dass in Bezug auf den austretenden Abfall aus Deponien in erster Linie die Abfallgesetzgebung und nicht die Altlastengesetzgebung Anwendung finde. «Von diesen Abfällen an der Oberfläche im Wald geht keine Umweltgefährdung im Sinne der Altlastengesetzgebung aus», so der Regierungsrat. Das mag so sein – aber wie steht es mit dem darunterliegenden Abfall? Vor allem jenem in den nicht erfassten Deponien?
Der Kanton ist für die Bewilligung der Deponien zuständig. Folglich ist er auch zuständig für deren Überwachung. Und dies erst recht, wenn die Abfälle aus dem Untergrund an die Oberfläche gelangen. Dabei kann er sich nicht damit begnügen, den Abfall einfach wieder zudecken zu lassen (Rekultivierungsschicht). Auch der berechtige Hinweis des Regierungsrats in seiner Antwort auf meine Interpellation, dass die Abfallbeseitigung Aufgabe der Verursacher bzw. Grundeigentümer ist, ändert nichts daran, dass der Kanton Sanierungsmassnahmen im Sinn der Altlastengesetzgebung anzuwenden hat, wenn unklar ist, was sich genau unter dem Boden befindet. Und das insbesondere dann, wenn es sich um eine Deponie handelt, die er nicht kennt und somit nicht bewilligt hat. Solche Deponien sind, solange nicht Gewissheit darüber besteht, was sich darin befindet, sorgfältig altlastenrechtlich abzuklären.
Der Regierungsrat wird aufgefordert alle bislang bekannten Deponien zu überprüfen. Sofern aus den Deponien Abfall ausgetreten ist, sind die notwendigen altlastenrechtlichen Voruntersuchungen sofort vorzunehmen.
Er wird ersucht, bei belasteten Standorten unverzüglich eine Sanierung einzuleiten und für eine dauerhafte Problemlösung zu sorgen (einfach Deckel drauf reicht nicht!).