Postulat: Kantonale Strategie Cyber-Kriminalität
Die Digitalisierung macht auch vor den dunklen Seiten unserer Gesellschaft keinen Halt. Der Anteil der Cyber-Kriminalität an der Gesamt-Kriminalität ist stetig im Steigen begriffen und alle Experten sind sich darin einig, dass sich diese Entwicklung weiter beschleunigen wird. Vom Identitäts-Diebstahl, Internet-Betrug, Internet-Mobbing, Stalking bis hin zum qualifizierten Bankeinbruch reicht die Palette der Delikte. Da sich Daten und Netzwerke zudem kaum um Grenzen oder sonstige Regeln kümmern, ergeben sich für die Verfolgung entsprechender Cyber-Delikte grosse neue Herausforderungen.
Auch wenn die Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf die Digitalisierung Fortschritt gemacht haben, so sind sie in ihrem Kern bezüglich Organisation, ihrer Abläufe, der Ausbildung ihrer Mitarbeiter und Mittel im Wesentlichen noch immer „analog“ unterwegs.
Eigentlich kommt dem Bund bei der Bekämpfung der Cyber-Kriminalität eine zentrale Rolle zu. Doch der Zustand der diesbezüglichen Stellen in Bern kann in keinster Weise befriedigen. Eine hohe Fluktuation, eine sehr schlechte Ressourcierung und fehlende Mittel und Skills an allen Ecken und Enden kennzeichnen die Situation.
Verschiedene Kantone haben deshalb reagiert und ihre eigenen Kapazitäten in diesem Bereich gebündelt und aufgestockt. Die Kantone Bern und Zürich sind hier nennen. Der Kanton Zürich hat ein eigenes Cyber-Kriminalitätszentrum geschaffen wo über 30 Profis aus Polizei und Staatsanwaltschaft diese Thematik gebündelt angehen. Angesichts der Schäden, welche Internetkriminaltät anrichtet ist dies nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine sich mehr als auszahlende Investition in den Wirtschaftsstandort Zürich mit seinem Anspruch ein führender IT-Wirtschaftsstandort zu werden.
Die gleichen Herausforderungen, wie sie sich in Zürich und Bern stellen finden sich auch bei uns.
Entsprechend wird beantragt:
Der Regierungsrat wird beauftragt eine langfristige Strategie zur Bekämpfung der Cyber-Kriminalität inklusive der notwendigen Massnahmen bezüglich Mitteln, Mitarbeitern und Strukuren zu entwickeln. Diese Massnahmen sollen mittelfristig in den Aufgaben- und Finanzplan des Kantons einfliessen können. Dem Landrat ist in Form eines Strategiepapiers Bericht zu erstatten.