„Im neuen Lehrplan Volksschule Basel-Landschaft, der für die Primarstufe bereits in Kraft und für die Sekundarschule im Grundsatz beschlossen ist, hat Umweltbildung einen hohen Stellenwert. Bildung für nachhaltige Entwicklung gemäss dem Auftrag aus der Bundesverfassung durchdringt als Leitidee alle Bereiche des Lehrplans.“
Diese Ausführungen stammen aus der Beantwortung meiner Interpellation 2016-370 „Umweltbildung im Kanton Basel-Landschaft?“
Im Umweltschutzgesetz §41 ist festgehalten, dass der Kanton für die Aus- und Fortbildung der kantonalen und kommunalen Bediensteten in Fragen des Umweltschutzes zu sorgen hat.
In den benachbarten Kantonen gibt es für die Lehrpersonen im Bereich Umweltbildung verschiedene Anlauf- und Unterstützungsmöglichkeiten:
Im Kanton Aargau ist das Naturama mit der Umweltbildung beauftragt, im Kanton Solothurn gibt es an der PH eine integrierte Beratungsstelle und im Kanton Basel-Stadt existiert eine Koordinationsstelle für den Bereich der Umweltbildung. Im Kanton Basel-Landschaft werden die Weiterbildungsangebote zwar im Amt für Volksschulen koordiniert, doch es gibt keine spezifische Anlauf- und Förderstelle für die Aus- und Weiterbildungen im Umweltbereich. Zudem existiert keine kantonale Fachstelle für Lehrpersonen, die Fragen zu ausserschulischen Lernorten (z.B. Bauernhof, Wald) zu Angeboten, Umweltbildung oder die entsprechenden, im Lehrplan angegebenen Kompetenzen, haben.
 
Damit die von ausserschulischen Akteuren bestehenden und laufend neu erarbeiteten Angebote von den Lehrpersonen breit genutzt werden, ist es notwendig eine Ansprechperson zu haben, welche Fachwissen und den regionalen Überblick hat und die Schulen diesbezüglich beraten kann. Davon profitieren neben den Schülerinnen und Schülern letztlich auch die Anbieter wie zB. Forstämter oder landwirtschaftliche Betriebe. Entscheidend ist der lokale Bezug zu Angeboten „vor der Haustüre“. Bei der Zusammenarbeit mit gesamtschweizerischen Organisationen fehlt der direkte Bezug.
 
Ich fordere die Regierung auf zu prüfen, eine Fachstelle für sach- und naturbezogene Umweltbildung einzurichten, damit der im Lehrplan festgehaltene Auftrag umgesetzt und lokale Anbieter verstärkt berücksichtigt werden können.