Postulat: Ein klimaneutrales Baselbiet
Aus der Medienmitteilung des Bundesrates: Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Klima Übereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dern Stand von 1990 zu halbieren. Aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarates hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 entschieden, dieses Ziel zu verschärfen: Ab dem Jahr 2050 soll die Schweiz unter dern Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen. Damit ntspricht die Schweiz dern international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Die Schweiz soll bis 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Dies bedeutet Netto-Null Emissionen bis zum Jahr 2050. Dieses Klimaziel stelIt sicher, dass die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der weltweiten Klimaerwärmung auf unter 1,5 Grad leistet. Die Schweiz ist vorn Klimawandel besonders betroffen, da die Temperaturen hierzulande doppelt so stark steigen wie im weltweiten Durchschnitt.
In der Schweiz können die C02-Emissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie mit heute bekannten Technologien und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 um bis zu 95 Prozent gesenkt werden. Auch Treibhausgase wie insbesondere durch die Landwirtschaft verursachtes Methan und Lachgas haben Verminderungspotential. Zudem wird auch die Reduktion der Emissionen im Ausland Tell der Strategie sein.
Zum Ausgleich der verbleibenden Emissionen sollen künftig neben den natürlichen CO2-Speichern (wie Wälder und Bäden) auch Technologien zum Einsatz kommen, die der Atmosphäre Treibhausgase dauerhaft entziehen und diese speichern. Die Schweizer Industrie und Forschung spielen eine wichtige Rolle bel der Entwicklung solcher Emissionstechnologien.
Und wie sieht das im Baselbiet aus?
Unser viel zitiertes Energiegesetz alleine reicht nicht, um die vom Bundesrat nun aktualisierten Ziele zu erreichen. Unter anderern auch, weil der Aspekt des Verkehrs im Kanton Baselland bisher vernachlässigt wurde.
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, mit weichen Massnahmen er
die Zielvorgaben des Bundesrates im Kanton umsetzen will.