Der Kanton Baselland gibt pro Jahr ca. 1.6 Milliarden Franken für die Erbringung von staatlichen Leistungen durch externe Organisationen aus. Naturgemäss sind die Prüfstandards im Bereich der Leistungserbringer aus Kantonssicht tiefer, als dies in der Kernverwaltung der Fall ist. Dies zeigt sich auch daran, dass der Kanton die Überwachung/Prüfung oft mit sehr wenig Ressourcen bewerkstelligen muss.
Spätestens seit den Vorfällen rund um die subventionierten Linien der Postauto AG muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass auch staatsnahe Leistungserbringer einen Anreiz haben ihre Rechnung zu Lasten des Staates «aufzuhübschen». Oft wird dabei das Mittel der internen Verrechnung gewählt, was es den für die Überwachung Zuständigen stark erschwert, solche Tricksereien zu unterbinden. Oftmals fehlen den Zuständigen auch die Rechte tiefer zu graben, betreffen diese doch andere Gesellschaften im Konzern des Leistungserbringers. Durch die Kombination von Vertrauensseligkeit, Überlastung und mangelnden Prüfmöglichkeiten kann es dann zur Schädigung des Staates kommen.
Ein Ansatz dies zu verbessern, sind klare Standards bei den kantonalen Leistungsaufträgen mit guten Prüfmöglichkeiten für die Leistungsbezüger. Diese wirken präventiv und Erhöhen die Disziplin bei der Abwicklung und Abrechnung von Leistungen. Zudem wird eine gute Grundlage für ein effizientes Controlling dieser Leistungen geschaffen.
 
In diesem Zusammenhang wird die Regierung gebeten, zu prüfen, ob es neue und einheitliche Standards für kantonale Leistungsaufträge braucht. Insbesondere soll geprüft werden, ob in den kantonalen Leistungsaufträgen bessere Prüfrechte für den Kanton verankert werden sollen, damit «Tricksereien», wie sie jetzt bei der Postauto AG vorkamen, besser vorgebeugt wird. Zudem soll geprüft werden, ob es Ressourcen-Standards braucht bezüglich der Überwachung von Subventionszahlungen.