Postulat: Transparente Stromprodukte im Versorgungsgebiet des Kantons Basel-Landschaft
Gemäss Deklaration der Elektrizitätsversorgern auf der Online-Seite www.stromkennzeichnung.ch liefern mehrere EVU grössere Anteile an Strom aus angeblich „nicht überprüfbaren Energieträgern“ („Graustrom“) aus. Der Deckmantel der Nicht- Überprüfbarkeit macht es für ausländische Stromproduzenten möglich, äusserst CO2- intensiven Kohlestrom ohne entsprechende Kennzeichnung zu exportieren. Die Kennzeichnung mittels Herkunftsnachweis (HKN) in der eidg. Energieverordnung (Anhang 4, Ziffer 1) ist hingegen auch für Strom aus fossilen Energieträgern vorgesehen.
In der Bevölkerung ist ein hohes Bewusstsein und eine grosse Sensibilität für Herkunft und Produktionsart des Stroms vorhanden. Das zeigt sich am Anteil des bezogenen Stroms aus erneuerbaren Energieträgern. Diese Sensibilität darf gegenüber sog. Mixstrom-Produkten aus nicht erneuerbaren Energieträgern ebenso vorausgesetzt werden. Bei der Wahl eines Mixstrom-Produkts ist neben dem Preis auch entscheidend, welchen Anteil es beispielsweise an äusserst klimaschädigendem Kohlestrom enthält. Durch HKN wird die asymmetrische Informationslage behoben, wodurch es den Endkundinnen und -kunden möglich wird, mit ihren Kaufentscheiden auch Einfluss auf das Angebot von nicht erneuerbaren Stromprodukten auszuüben.
Mit dem 2. Schritt der Strommarktöffnung (für alle Endkunden mit unter 100 MWh Jahresbezug) wird diese Transparenz umso wichtiger werden. Durch HKN auf allen im Kanton ausgelieferten Stromprodukten werden auch transparente Wettbewerbsbedingungen für die EVUs untereinander geschaffen. Zudem wird die Benachteiligung der inländischen Stromproduzenten gegenüber den ausländischen Konkurrenten aufgehoben, da ein HKN für sämtlichen Strom, der in der Schweiz produziert wird, längst obligatorisch ist (Ausnahme: Kleinkraftwerke mit geringer Anschlussleistung). Eine Verteuerung der nicht erneuerbaren Stromprodukte aus dem Ausland ist durch die HKN nicht zu erwarten. Die entsprechenden HKN „sind praktisch zum Nulltarif erhältlich“ (Bericht des Bundesrates zum Postulat 13.4182, S. 5).
Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Mitteln zu erreichen ist, dass den Stromendkundinnen und -kunden kein „Graustrom“ (Strom aus sog. „nicht überprüfbaren Energieträgern) ausgeliefert wird. Stromkunden sollen ausschliesslich Stromprodukte mit Herkunftsnachweis erhalten.
Für die Fraktion