Der neuste Bericht der Fluglärmkommission (2017, Vorlage 2018/772) berichtet von einer stark erhöhten Südlandequote von 10.3% (Vorjahr 5.9%) im letzten Jahr. Das bedeutet, dass öfter dicht besiedeltes Gebiet überflogen wird und zahlreiche Bewohnende vermehrt durch Fluglärm belästigt und auch stärker gefährdet werden.
Gemäss einem Abkommen zwischen der DGAC und dem BAZL (die Flugsicherheitsbehörden aus Frankreich, bzw. der Schweiz)1 von 2006 gilt unter anderem Folgendes:
1.    Falls die ILS-Anflüge auf Piste 34 während eines Kalenderjahres einen Anteil von 8% sämtlicher Instrumenten-Anflüge überschreiten, werden die Ursachen von den beiden Parteien vertieft analysiert und den Konsultativgremien unterbreitet.
2.    Für den Fall, dass die Überschreitung während eines Kalenderjahres einen Anteil von 10% übersteigt, nehmen die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen auf mit dem Ziel, im Rahmen von Artikel 1 dieser Vereinbarung Massnahmen zu treffen, um die prozentuale Nutzung der Piste 34 wieder unter die 10%-Marke zu bringen.
Ganz offensichtlich wurde die 10% Marke überschritten!
 
Die folgende Statistik zeigt die Entwicklung der Südlandungen in den letzten Jahren:

suedlandungen eap

grün: jährliche Südlanderaten MVI34 mit 10kn-Nord-Rückenwindkomponente (Durchschnitt 1977-2001: 3.0%)
blau: jährliche Südlanderaten MVI34 mit 5- bis 10kn-Nord-Rückenwindkomponente (Durchschnitt 2002-2007: 6.2 %)
rosa: jährliche Südlanderaten ILS33 mit 5kn-Nord-Rückenwindkomponente (Durchschnitt 2008-2017: 7.8%)

 
Die Südlandungen (ILS33) haben erheblich zugenommen. 2001 forderte die französische Fluglärmkontrollbehörde ACNUSA – nicht zu verwechseln mit der französischen Flugsicherungsbehörde DGAC – mit der geplanten Einführung eines Instrumentenlandesystems für Südlandungen (ILS33) zur Entlastung elsässischer Gebiete die Knotenregelung zur Umstellung des Landeregimes von 10 kn Rückenwind-komponente auf 5 kn zu reduzieren und damit die Südlandequote auf 8-12% zu erhöhen. Der Vorschlag wurde vom EAP-Verwaltungsrat gutgeheissen und auch vom BAZL unterstützt (siehe Vernehmlassungsdossiers von 2005 zur Einführung des ILS33-Systems). Die beiden Regierungen von BL und BS lehnten dies in ihren Vernehmlassungsantworten damals dezidiert ab und forderten, dass eine Windstärke von 10 kn massgebend sein muss.
Eine «Analyse der Nutzung des ILS 33 auf dem EAP»2 aus dem Jahr 2017 findet den Schuldigen für die Überschreitung der festgelegten Südlandequote: es ist der Wind!
Auf S. 15 der Analyse wird festgehalten:
Auf der Grundlage dieser Feststellungen und nach Abschluss der Beratungen sind die Direktionen des services de la navigation aérienne und das BAZL übereingekommen, dass sich im vorliegenden Fall keine besondere Massnahme aufdrängt, weil im April 2017 aussergewöhnliche meteorologische Bedingungen herrschten.
Obwohl die 10%-Marke überschritten wurde, veranlassten die beiden Behörden lediglich eine Analyse und prüften keine Massnahmen! Das ist ein krasser Widerspruch zur getroffenen Vereinbarung von 2006!
Dass die meteorologischen Bedingungen nicht so aussergewöhnlich waren, beweist das Jahr 2018. Dieses Jahr lag die Quote der Südlandungen Mitte September bei 12,3%, und es ist fraglich, ob per Jahresende die vereinbarte «Handlungsgrenze» (10%) noch unterschritten werden kann.
Deshalb sind dringend Massnahmen nötig, um erstens das erhöhte Risiko und zweitens die grössere Lärmbelastung der unter dem ILS 33 wohnenden Bevölkerung zu verringern.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, über seine Vertreter im EAP-Verwaltungsrat nachdrücklich und dringlich eine Einhaltung des erwähnten Abkommens zu verlangen: es sollen dringliche Massnahmen getroffen werden, welche die Südlandequote wieder unter die 8%-Marke bringen.
 
Quellen:
1: https://www.binningen.ch/public/upload/assets/6754/90_20060210PistenbenutzungAbkommenRückenwind-Knotenregelung.pdf
2: https://www.binningen.ch/public/upload/assets/6749/90_20180614Anflugverfahren_2017_BAZL%2BDGAC-Bericht.pdf