Gemäss letzten Medienmitteilungen plant der EAP bis 2030 eine Steigerung der Passagierzahlen um 66% und des Frachtvolumens um 100%. Dabei wird jedoch oft vernachlässigt, dass neben dem steigenden Risiko auch eine grosse Umwelt- und Lärmbelastung für die Bevölkerung entsteht.
Die letzte Risikoanalyse des EAP stammt aus dem Jahre 2001 und sollte dringlichst erneuert werden, da sich der Flottenmix grundlegend geändert hat (siehe auch mein Postulat 2018/593). Gleichzeitig sollte eine Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP (wie sie im ILS-33-Abkommen verlangt wird), die auch den gesundheitlichen Aspekten Rechnung trägt, erarbeitet werden. Die neuen Gesundheitsstudien (SiRENE, SAPALDIA) sind seit anderthalb Jahren veröffentlicht und es drängt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit den publizierten (endgültigen) Resultaten auf. Vor allem da aus diesen Studien ersichtlich wird, dass das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes rund um die drei Schweizer Landes-Flughäfen signifikant höher ist als anderswo, und dass vor allem der Lärm in den späten Nacht- und frühen Morgenstunden besonders schädlich ist.
Eine andere wesentliche Änderung macht eine UVP unverzichtbar. Seit 2014 die neuen RNAV-Prozeduren eingeführt wurden, haben sich die Flugkurven der Südstarts massiv nach Süden verschoben. Lagen sie früher über der Landesgrenze zwischen Allschwil und Hégenheim, führen sie seither direkt über den Ortskern von Allschwil oder über den westlichen Siedlungsrand von Binningen. Diese grenzüberschreitende Verschiebung der Lärmbelastung verletzt das «Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz-überschreitenden Raum», das sogenannte Espoo-Abkommen (1). Dieses Abkommen regelt die internationale Zusammenarbeit bezüglich UVP’s mit dem Ziel, Vorsorgemassnahmen zu treffen und erhebliche, nachteilige Umweltauswirkungen im grenzüberschreitenden Rahmen zu verhindern, abzuschwächen und zu überwachen. Darin ist festgehalten, dass bei grossen, umweltrelevanten Veränderungen eine UVP gemacht, dass die betroffene Bevölkerung früh genug darüber informiert und miteinbezogen werden muss.
Bei der Verlagerung der Startprozeduren in die Schweiz wurden sämtliche ESPOO-Kriterien missachtet. Beim RNAV handelt es sich um eine technische Neuerung, die nachweislich zu einer Zunahme des Fluglärms auf Schweizer Territorium geführt hat. Es ist die Pflicht des EAP-Verwaltungsrats, dass der Flughafen internationale Abkommen einhält. Es darf nicht sein, dass die Verantwortlichen des EAP sich über internationale Abkommen hinwegsetzen, keine Rücksicht auf Mensch und Umwelt nehmen und ihre Gewinne auf Kosten der Bevölkerung ausbauen.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, zusammen mit der Regierung von Basel-Stadt, über ihre Vertreter im EAP-VR nachdrücklich und dringlich die Einhaltung des Espoo-Abkommens einzufordern und die längst fällige Umweltverträglichkeitsprüfung inklusive Risikoanalyse zu verlangen.
Zudem wird er aufgefordert, zeitnah zu prüfen und zu berichten, wie er anderweitig die Bevölkerung vor dem zunehmenden Fluglärm, insbesondere zu Nachtstunden, und den gesundheitlichen Risiken zu beschützen gedenkt.
Quelle:
1)    https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20031552/index.html