Postulat: Regionales Waffenregister
In den letzten Jahren ist die Waffendichte in der ganzen Schweiz, wie auch im Kanton Baselland stark gestiegen. Dies macht unter anderem die Arbeit für unsere Polizei gefährlicher. Verschärft wird dieser Umstand durch die Tatsache, dass die Registrierung von Waffen Kantonssache ist und die Polizei deshalb nur sehr unsicher weiss, wer im Besitz einer Waffe ist. Der Grund hierfür ist das Fehlen eines zentralen Waffenregisters und dass bei einem Umzug von einem Kanton in den anderen die Waffen nicht umgemeldet werden. Das Fehlen eines zentralen Waffenregisters erschwert der Polizei und sonstigen Behörden (z.B. bei Bewilligungserteilungen) auch die korrekte Risikoabschätzung.
Im Bundesparlament wurde kürzlich ein schweizweites zentrales Waffenregister abgelehnt. Vor allem für kleinen Kantone hätte dies viel Verwaltungsaufwand bedeutet, welcher in deren Augen nicht in einem guten Verhältnis zum «Ertrag» gestanden hätte.
In der Debatte im Bundesparlament wurden jedoch die Kantone ermuntert, allfällige regionale Lösungen, z.B. im Rahmen der existierenden Polizeikonkordate an die Hand zu nehmen. Solche regionalen Waffenregister würden einen Grossteil der Vorteile realisieren, passieren doch weitaus der grösste Teil von Wohnortswechseln innerhalb der entsprechenden Regionen. Zudem liesse sich auf etablierten operativen Strukturen bestehender Zusammenarbeit von kantonalen Polizeikorps aufsetzen.
In diesem Sinne wird beantragt:
Die Sicherheitsdirektion prüft die Schaffung eines regionalen Waffenregisters zusammen mit anderen Kantonen (z.B. im Rahmen des Polizeikonkordats NWCH, den Nachbarkantonen BS, SO, AG). In ihrer Prüfung zeigt sie neben der Machbarkeit zudem die allfällig notwendigen gesetzlichen Anpassungen auf.