Die Beweidung des Waldes stellt eine traditionelle Bewirtschaftungsart dar, bei der Weidetiere auf gesetzlich als Wald definierten Flächen weiden. Diese Praxis wurde durch die Trennung von Wald und Weide im ersten Forstpolizeigesetz aus dem Jahr 1902 stark eingeschränkt, wodurch solche Waldweiden in unserem Kanton heute nur noch selten anzutreffen sind. Die Gründe hierfür sind vielfältig. 

Aus landwirtschaftlicher Perspektive wird die Beweidung des Waldes oft als ökonomisch ineffizient angesehen, da die Flächen wenig nährstoffreiches Futter bieten. Zudem erfordert die Beweidung spezielle Genehmigungen, da sie nach geltendem Recht (Art. 16 WaG) als potenziell nachteilige Nutzung des Waldes angesehen wird und auch die Einzäunung von Waldflächen einer Bewilligung bedarf (Art. 7 Abs 3 kWaG).

Trotz dieser Herausforderungen zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass die Waldweide positive Auswirkungen auf die Biodiversität hat. Durch die Auflichtung der Baumschicht und die dadurch erhöhte Lichtverfügbarkeit kann sich eine vielfältigere Krautschicht entwickeln. Eine regelmäßige Beweidung trägt zur Offenhaltung des Standortes bei und verhindert das Verdunkeln durch aufkommende Sträucher und Jungbäume. Zudem wird durch die Beweidung das Vorkommen von Kleinstrukturen gefördert, was sich wiederum positiv auf die Biodiversität auswirkt.

Darüber hinaus kann aus forstlicher Sicht, besonders im Hinblick auf den Unterhaltsaufwand, die Beweidung im steilen Gelände signifikante ökonomische Vorteile bieten. In solchen schwer zugänglichen Gebieten stellt die natürliche Beweidung eine kosteneffiziente Alternative zur herkömmlichen Pflege dar. Angesichts des beschleunigten Habitatverlusts durch den Klimawandel ist es zudem von entscheidender Bedeutung, mehr Habitatsflächen zu schaffen, die günstig im Unterhalt sind. Die Beweidung des Waldes bietet eine effektive Möglichkeit, diesen Herausforderungen zu begegnen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität in unseren Wäldern.

Ich bitte die Regierung zu prüfen:

  • mit welchen Mitteln eine erleichterte Bewilligung für Waldweiden ermöglicht würde, unter Berücksichtigung der Waldfunktionen.
  • ob sich die Vorgehensweisen anderer Kantone (z.B. Kt. Aargau als Vorreiter im Thema Waldweiden) auf den Kanton Baselland übertragen lassen.

ob das Erarbeiten einer Richtlinie für die korrekte Umsetzung einer Waldweide durch den Kanton zielführend ist.