Interpellation von Erika Eichenberger für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Ein ähnlicher Vorstoss wurde von Oliver Bolliger (Grün-Alternatives Bündnis) im baselstädtischen Grossen Rat eingereicht (https://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100394/000000394025.pdf?t=161700985620210329112416). Der regionale Bedarf und  patientenzentrierte,  niederschwellige Angebote müssen im Zentrum stehen – dies geht nur gemeinsam.
Parallel zu den Spitallisten der somatischen Spitäler soll auch eine Spitalliste für die psychiatrischen Spitäler geschaffen werden (Spitalliste 2024) Hierzu wird aktuell ein Psychiatriekonzept und ein Versorgungsplanungsbericht mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet. Die Arbeiten haben bereits begonnen. (www.bzbasel.ch/basel/baselland/welche-angebote-braucht-es-wirklich-beide-basel-wollen-auch-bei-den-psychiatrien-eingreifen-ld.1309257)
Mehrere Konzeptgruppen und eine Steuergruppe mit Fachexperten sind schon aktiv. Mit einem Psychiatriekonzept soll über die Ausrichtung der Psychiatrie und die Möglichkeiten der Kostendämpfung in unserer Region nachgedacht werden.
Die psychische Gesundheit ist ein wichtiges Gut aller Menschen in dieser Region. Ausrichtung, Auftrag und das Verständnis in der Psychiatrie werden in der Fachliteratur kontrovers diskutiert, ebenso unter Fachärztinnen und Fachärzten, zugewandten Fachstellen und in der Bevölkerung. Die Psychiatrie Baselland will sich gemäss Jahresbericht neu ausrichten.
So will man sich an aktuellen Paradigmen psychiatrischer Versorgung orientieren:

  • die integrierte Versorgung (therapeutische Kontinuität über alle Behandlungsstufen)
  • die Förderung ambulanter Versorgungsformen (z.B. mobile Teams, Tageskliniken)
  • die Person-Orientierung (subjektive Bedürfnisse und individueller Bedarf als handlungsleitende Initiatoren)
  • Arbeitsintegrationsprojekte wie das Start-up «WorkMed»


In diesem Kontext bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 

  1. Welche Zielsetzungen und welche Vorstellung einer gemeinsamen psychiatrischen Gesundheitsversorgung Baselland und Baselstadt liegen dieser Planung zugrunde?
  2. Kann auf eine präzise regionale Bedarfsanalyse bezüglich der Entwicklung der Fallzahlen in den verschiedenen Disziplinen abgestellt werden?
  3. Kann und soll die im Jahresplan beschriebene Neuausrichtung der Psychiatrie BL im zu erarbeitenden Konzept berücksichtigt werden und wie werden die Trends hin zu ambulanter statt stationärer und zu integrierter Versorgung aufgegriffen?
  4. Werden die Aspekte Prävention, Behandlung und Nachsorge gleichwertig gewichtet und die Schnittstellen/ Übergänge bereinigt?
  5. Sind die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Alterspsychiatrie Teil des Konzeptes? Wird hier ebenfalls je eine regionale Planung und inhaltliche Abstimmung angestrebt?
  6. Welche Personen/ Fachstellen sind an der Erarbeitung des Psychiatriekonzeptes in der Steuergruppe und in den Projektgruppen beteiligt? Wie wurden diese ausgewählt? Wie werden nachsorgende Stellen in die Planung einbezogen? (z.B. Therapieangebote, Schulen, Sozialhilfe, IV, Behindertenhilfe, RAV). Inwiefern werden die Anliegen und Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen erfasst und einbezogen? Wie geschieht dies?
  7. Wie schätzt der Regierungsrat die Qualität der aktuellen regionalen Psychiatrieplanung in Bezug auf eine bezahlbare, regionale ganzheitliche und patientenzentrierte Versorgung ein?


Weitere Auskünfte: