Schaffung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen
Motion von Landrat Marco Agostini für die Ratssitzung vom 15. September 2022
Eine wichtige Rolle, um die Pariser Ziele zu erreichen, übernimmt die Solarenergie, doch der Ausbaupfad ist noch lange nicht auf der Zielgeraden. Eine starke Bremse bilden dabei die finanziellen Rahmenbedingungen für die Photovoltaik. Wegen der variablen und nicht prognostizierbaren Rückliefertarife ist es sehr schwer, die genaue Amortisationsdauer und die Kostendeckung einer PVA zu berechnen. Dadurch wird der Ausbau massiv gehemmt, denn das Marktpreisrisiko liegt damit voll bei den Investierenden.
Meist ist heute nicht die Höhe des Rückliefertarifes das Problem, sondern die jährliche (oder sogar vierteljährliche) Volatilität. Dies hemmt Private und Firmen, welche die Investition in eine PVA einmalig tätigen, typischerweise auf dem eigenen Dach. Sie können keine Portfoliobetrachtung machen und z.B. durch PVA in verschiedenen Versorgungsgebieten das Risiko verteilen. Die Energiewende braucht aber die Investition von Privaten und Firmen. Gerade für das Gewerbe und die Industrie bietet die Investition in eine PVA die Chance, die Strom- und somit Betriebskosten zu senken und langfristig abzusichern.
Damit eine Anlage innerhalb von 10 bis 15 Jahren refinanziert werden kann, fordert dieser Auftrag die Einführung einer Solar-Risikoversicherung, um den Rückliefertarif (Energie und HKN) abzusichern. Dieser muss sich zwingend an den Gestehungskosten einer PVA im Verhältnis zu ihrer Grösse orientieren. Dabei kann der Kanton BL auf das Bundesamt für Energie zurückgreifen, dieses erhebt mittels Marktanalyse jährlich die effektiven Gestehungskosten von PVA in der Schweiz.
Es ist dem Regierungsrat überlassen, welche Grössen-Abstufungen er vornehmen will, und wie die Solar-Risikoversicherung finanziert und im Detail ausgestaltet wird. Das Modell soll für alle Anlagenbetreibenden gelten, also auch für Dritte (z.B. Solarcontractoren), die auf fremden Dächern PVA betreiben wollen. Die Solar-Risikoversicherung könnte ähnlich wie die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) (https://www.serv-ch.com/) ausgestaltet werden.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten, um gesamtkantonal einen minimalen und langfristig stabilen Rückliefertarif (Energie und Herkunftsnachweise [HKN]) für die Einspeisung von Solarstrom zu erarbeiten. Die Höhe des Rückliefertarifes muss sich an den durchschnittlichen Gestehungskosten der Solarenergie in Abhängigkeit zur Grösse der Photovoltaikanlage orientieren. Zur Info: Der Kantonsrat des Kantons Solothurn hat im September 2022 der Kantonsregierung den Auftrag erteilt, eine entsprechende Solarversicherung zu realisieren.