Postulat von Landrätin Erika Eichenberger für den 19. Mai 2022

Immer mehr Menschen pendeln per Rad über viele Kilometer durch mehrere Gemeinden zur Arbeit oder zur Ausbildung. Dabei setzen viele auf eine Routenwahl, die ein flüssiges Vorankommen ermöglicht, ohne bei jeder Kreuzung abbremsen zu müssen. Dies ist auch entscheidend für das Rad als Verkehrsmittel der Wahl.  Insbesondere auf Radrouten durch Wohnquartiere mit vielen einmündenden Nebenstrassen ist flüssiges Radeln beeinträchtigt. Nun besteht neu die Möglichkeit, bestimmte Strassenabschnitte als sogenannte Velostrassen zu bezeichnen.

Der Bundesrat hat per 1. Januar 2021 die revidierte Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung in Kraft gesetzt. Damit ist es nun schweizweit möglich, Velostrassen einzurichten. Velofahrende, aber auch Autofahrer*innen sind auf einer Velostrasse gegenüber den einmündenden Quartierstrassen vortrittsberechtigt. Den Verkehrsteilnehmenden auf den einmündenden Quartierstrassen wird mit den üblichen Signalen „Stopp“ oder „kein Vortritt“ der Vortritt entzogen. In Basel-Stadt werden Anfang und Ende einer Velostrasse jeweils mit dem Schriftzug „Velostrasse“ mit einer Bodenmarkierung verdeutlicht. Bei den einmündenden Strassen wird mit grossen Velopiktogrammen auf das vermehrte Aufkommen von Velofahrenden aufmerksam gemacht.

Insbesondere entlang der Bahnlinie zwischen Pratteln und Frenkendorf oder entlang der Tramlinie zwischen Muttenz Rennbahnkreuzung und Muttenz Dorf gibt es interessante Pilotstrecken. Es ist wichtig, Erfahrungen zu sammeln und die Gemeinden mitzunehmen.

Ich bitte den Regierungsrat, gemeinsam mit den Gemeinden zu prüfen, auf welchen Strecken im Kanton Baselland, insbesondere auch in den Frenkentälern und im Ergolztal, Velostrassen eingeführt werden können.  Ich bitte den Regierungsrat weiter zu prüfen und zu berichten, wie Gemeinden zur Einführung von Velostrassen motiviert werden können, und wie diese bei der Ausscheidung, Planung und Umsetzung unterstützt und beraten werden können.