Motion von Erika Eichenberger für die Landratssitzung vom 11. Februar 2021
Im Kanton Baselland hat die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mithin die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung keine klar festgeschriebene Verfassungsgrundlage und Eltern können lediglich auf freiwillige finanzielle Unterstützung der Wohngemeinde hoffen. Dies erschwert den Entscheid für Familie undBeruf für junge Erwerbstätige, insbesondere aber für Eltern mit tieferen Einkommen. Gerade diese wären aber darauf angewiesen, im Beruf bleiben zu können, um langfristig eine solide berufliche und finanzielle Basis aufbauen zu können.  Dies würde auch die Chancengleichheit aller Kinder verbessern. Ein bezahlbares Kitaangebot, welches Berufsleute im aktiven Wirtschaftsleben hält, ist im Interesse der Wirtschaft und im Interesse des Staates, welcher ein hohes Interesse daran haben sollte, dass alle Einwohner und Einwohnerinnen für ihre ökonomische Eigenständigkeit ein Standbein im Berufsleben behalten. Dies führt zu weniger Armut und für den Staat zu weniger Sozialkosten.
Der Familienbericht zeigt auf, dass viele Familien nicht auf ein Netz von Grosseltern zurückgreifen können, um die Kinder gratis betreuen zu lassen. Sie brauchen eine Kita, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Dies betrifft Migrationsfamilien ebenso wie alle anderen Familien, welche nicht auf ihr soziales Netzwerk zurückgreifen können oder wollen. Gemäss Familienbericht leisten Baselbieter Familien im Vergleich zu Familien aus anderen Kantonen einen viel höheren Beitrag an die familienexterne Betreuung (78% BL im Vergleich zu 60% Durchschnitt CH). Dieser Nachteil soll ausgeglichen werden.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, einen Lösungsvorschlag zur Anpassung des FEB-Gesetzes oder der FEB-Verordnung zu erarbeiten, damit sich der Kanton substanziell (subsidiär zu den Wohngemeinden) an den familienexternen Betreuungskosten (z.B. Kita, Tagesfamilien, Nannies) beteiligen kann und so seinen Rückstand gegenüber dem Schweizer Durchschnitt aufholt.
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