Aktuell werden die Mitglieder des Landrats auf Wahlkreis-Listen gewählt. Angesichts der gemäss Bundesgericht ungenügenden Grösse der Wahlkreise sorgt zudem ein Ausgleichsmechanismus mit Sitzverschiebungen innerhalb von Wahlregionen für die Wahrung des in der Verfassung vorgeschriebenen Proporzes.
Das aktuelle Wahlsystem hat die folgenden Schwächen:

  • Der Proporz wird nur schlecht abgebildet. Aktuell gibt es Parteien, welche einen um fast 20% höheren Sitzanteil haben als sie an der letzten Wahl Parteistimmen hatten und solche,  welche im gleichen Umfang untervertreten sind.
  • Proporz-Glück und -Pech spielen eine grosse Rolle und haben einen grossen Verstärkungseffekt.
  • Nicht-Wähler haben aufgrund des Wahlsystems eine überproportionale Bedeutung und einen unerwünschten Nebeneffekt/Anreiz zur Nicht-Teilnahme an der Wahl.
  • Der Mechanismus der Sitzverschiebung innerhalb einer Region ist sehr schwer verständlich. Wenn in einem Wahlkreis der bestplatzierte Kandidat einer Partei nur halb so viele Stimmen macht wie die bestplatzierte Kandidatin einer anderen Partei und dieser dann im Gegensatz zum anderen Kandidierenden gewählt ist, so verstehen das die Wählerin nur schlecht.

Auch die aktuelle staatspolitische Forschung hat das Baselbieter Wahlsystem bereits kritisch beleuchtet und diverse vergleichende Studien mit anderen Kantonen durchgeführt. Fakten liefert auch die sehr ausführliche Beantwortung der Interpellation 2015/023[1] durch die Landeskanzlei.
Eine allfällige Änderung des Wahlsystems erfordert eine grosse Sorgfalt und einen breiten Konsens. Einfach ein neues System XY vorzuschlagen und zu beschliessen scheint kaum zielführend. Entsprechend wird vorgeschlagen, eine landrätliche Spezialkommission einzusetzen, welche das Thema à fond untersucht und dem Landrat innerhalb eines Jahres allfällige, möglichst breit getragene Anträge stellt.
In diesem Sinne wird beantragt:
Der Landrat setzt per 1. September 2019 eine Spezialkommission gemäss §18 des Landrats-Gesetzes von 13 Landrätinnen und Landräten ein, welche eine Reform des Wahlrechts prüft und bis zum 1. September 2020 allfällige Anträge für eine Wahlrechtsreform an den Landrat stellt. Die Kommission soll dabei verschiedene Reform-Möglichkeiten prüfen, welche eine bessere Abbildung der Parteistärken im Landrat ermöglichen ohne dabei den lokalen/regionalen Bezug der Parlamentsmitglieder aufzugeben.
[1] https://baselland.talus.ch/de/politik/cdws/dok_geschaeft.php?did=01378426beaf4f96b86270ec31b68055-332&filename=Beantwortung_der_Interpellation&v=1&r=PDF&typ=pdf