Verfassungsartikel Kreislaufwirtschaft
Unser Landrat Klaus Kirchmayr hat am 2. Dezember 2021 eine Parlamentarische Initiative zur Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Verfassung eingereicht.
Der Kanton Zürich hat im November 2021 mit der Zustimmung aller Parteien einen Verfassungsartikel zur Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Kantonsverfassung verabschiedet. Dieser Verfassungsartikel wurde durch die Zürcher Kantonsregierung als Gegenvorschlag zu einer kantonalen Volksinitiative entwickelt und schafft eine umfassende verfassungsmässige Grundlage zur Schliessung der Stoffkreisläufe.
Die breite politische Unterstützung für dieses Anliegen im grössten Kanton der Schweiz, sowie die sorgfältige Erarbeitung eines entsprechenden Verfassungsartikels durch ausgewiesene Verfassungsjuristen erlauben die vollständig identische Übernahme des entsprechenden Textes aus der Verfassung des Kantons Zürich mittels parlamentarischer Initiative.
Entsprechend wird beantragt einen Artikel mit den folgenden beiden Abschnitten neu in Kantonsverfassung des Kantons Baselland aufzunehmen.
- Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern sowie für die Schliessung von Stoffkreisläufen.
- Sie treffen Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur Wiederverwendung und stofflichen Verwertung von Materialien und Gütern.