Interpellation von Peter Hartmann für die Landratssitzung vom 2. September 2021
Im Communiqué de presse du 2 Septembre 2016 hält der Kanton Jura nicht ohne Stolz fest: Bonfol enfin libéré de ses déchets chimiques – Bonfol endlich vom Sondermüll befreit (Quellenangabe a). Und auch im Kanton Aargau ist die Sondermülldeponie Kölliken leergeräumt – letzte Rekultivierungsarbeiten sind im Gang.
Exakt fünf Jahre nach der Pressemitteilung des Kantons Jura zum Abschluss der Deponiesanierung Bonfol stellt sich die Frage, ob und wann im Kanton Basel-Landschaft die Deponien saniert werden. Eine Gesamtübersicht über die sanierungsbedürftigen Standorte und eine Sanierungsstrategie sucht man auf der kantonalen Altlasten-Homepage vergeblich.
Der letzte Eintrag auf der kantonseigenen Website www.feldreben.ch zur Deponie Feldreben in Muttenz stammt vom 17.12.2014. Im Schlussbericht über die Messperiode 2015-2019 der Grundwasserüberwachung der Deponie Feldreben ist festgehalten:
«Quantitativ und qualitativ betrachtet beeinträchtigt die Deponie Feldreben das Grundwasser weiterhin deutlich. Die Gefährdung des Schutzgutes Grundwasser besteht folglich unverändert» (Quellenangabe b)
Neben der Feldrebendeponie sind weitere sanierungsbedürfte Standorte unter anderen:
– Muttenz, Deponie Rothus (Abfälle der chemischen Industrie)
– Pratteln, Rheinlehne (Arsen)
– Waldenburg (chlorierte Lösungsmittel)
– Zwingen, Lüsselmattweg (Quecksilber)
In diesem Zusammenhang bittet Landrat Peter Hartmann den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen betreffend die sanierungsbedürftigen belasteten Standorte (Altlasten) im Kanton Basel-Landschaft:

  1. Wie viele und welche Standorte sind aktuell als sanierungsbedürftig eingestuft und was ist der jeweilige Stand der Untersuchungen?
  2. Für welche Standorte existieren bereits abgeschlossene Sanierungskonzepte und wann erfolgen dort die Umsetzungen?
  3. Wie hoch sind die Dringlichkeiten zur Sanierung der Altlasten?
  4. Gibt es Verzögerungen bei der Sanierung und falls ja, was sind die Gründe dafür?
  5. Wie lassen sich die Verzögerungen unter Berücksichtigung der Dringlichkeiten (nach wie vor bestehende Gefährdung der Schutzgüter durch die Deponie Feldreben aber auch durch übrige Altlasten im Kanton) rechtfertigen?
  6. Bei welchen Altlasten rechnet der Kanton mit einer finanziellen Beteiligung an den Sanierungskosten und in welcher Grössenordnung liegen diese Kosten?
  7. Wie stellt der Kanton sicher, dass die Kosten der Deponiesanierungen im Grundsatz auch wirklich durch die verursachenden Betriebe resp. deren Rechtsnachfolger übernommen werden – gemäss Verursacherprinzip des Umweltschutzgesetzes?
  8. Teilt der Kanton die Sorge des Interpellanten, dass die finanzielle Verpflichtung der verursachenden Betriebe resp. deren Rechtsnachfolger umso schwieriger wird, desto länger mit der Umsetzung der Sanierungen zugewartet wird? Und falls ja, was unternimmt der Kanton gegen das Risiko, dass Betriebe resp. deren Rechtsnachfolger nicht mehr existieren und/oder nicht mehr zahlungsfähig sind und somit nicht mehr haftbar gemacht werden können – und die Sanierungskosten dann an den Steuerzahlenden hängenbleiben?

Quellen:
a)    Décharge industrielle de Bonfol – République et Canton du Jura
b)    Microsoft Word – SO1707G_SDoku_v2.2.docx (baselland.ch)
Weitere Auskünfte: