Interpellation von Regula Waldner für die Landratssitzung vom 22. April 2021
Seit 2016 unterstützt der Bund mit 75% Kostenbeteiligung grössere Kläranlagen bei der Etablierung einer Reinigungsstufe 4, mit welcher zusätzlich organische Chemikalien/Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser entfernt werden. Wir alle wollen sauberes Wasser, aber andere grundlegende Umweltwerte müssen dabei erhalten bleiben und Planungsgrundsätze eingehalten werden! Genau dies scheint nun aber nicht zu geschehen. Die aktuell geplante Schliessung der ARA Bubendorf, für welche der Landrat bereits im Jahr 2012 einen Verpflichtungskredit von 52 Mio Fr. zwecks Ausbau auf die Reinigungsstufe 4 sprach, wirft einige Fragen auf.
Laut GschG (Gewässerschutzgesetz des Bundes vom 1.1.2016) definieren die Kantone die auszubauenden Kläranlagen selbst – in diesem Falle wohl das Amt für Industrielle Betriebe. 2015 wurde die Planung ARA Bubendorf sistiert. Der offizielle Grund laut Medien sei die in Aussicht gestellte Kostenbeteiligung des Bundes gewesen, welche sich nach Anzahl angeschlossener Haushalte richtet. Gleichwohl schrieb der Regierungsrat noch am 9.4.2018 in seiner Antwort auf die Interpellation 2018/949 von Florence Brenzikofer: „Folgende ARAs sind mit einer Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen auszubauen: Die ARA Birs in Birsfelden, die ARA Ergolz 1 in Sissach, die ARA Ergolz 2 in Füllindsorf, die ARA Frenke 2 in Niederdorf, die ARA Frenke 3 in Bubendorf sowie die ARA Birsig in Therwil. Damit werden bis im Jahr 2035 die Abwässer von rund 80% der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons mit einer ARA behandelt, welche mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgerüstet ist“. Jetzt soll ein Richtungswechsel erfolgen, obwohl der Bund nun sogar auch mittelgrosse ARAs bei der Aufrüstung auf die Reinigungsstufe 4 finanziell unterstützt?
Es sei erwähnt, dass die Ableitung des ungereinigten Abwassers in entfernt gelegene Grossanlagen mit einer fehlenden Einspeisung gereinigten Abwassers in die lokalen Oberflächengewässer verbunden ist. Im Fall der Frenke und nachher der Ergolz würde dies bedeuten, dass ab Bubendorf ein Streckenabschnitt von Tausenden Metern bis nach Füllinsdorf weniger Wasser führen würde. Zahlreiche Naturschutzexperten des Kantons sind sich einig, dass sich dieses Wasserdefizit äusserst negativ auf den Gewässerlebensraum auswirkt, zumal sich die Situation mit den zunehmend trockenen Sommern noch verschärfen dürfte. Mit dem Ausbaggern einer Niedrigwasserrinne, in welcher dann das verbleibende Restwasser fliessen könnte, ist weder den Erholungssuchenden noch den Fischen gedient. Die weitreichenden Auswirkungen dieses Wasserentzugs – auf die Landwirtschaft, die Grund- und Trinkwassersituation, die Natur und Landschaftsqualität – wird derzeit im Zusammenhang mit der (geplanten) Zentralisierung von Klein-Kläranlagen im oberen Kantonsteil fachlich untersucht. Eine ebenfalls offene Frage ist, ob die mit ihrem Restwasser zeitweilig zu Rinnsalen schrumpfenden Bäche die weitere Ausbreitung krankheitsübertragender exotischer Stechmücken begünstigen.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Hat die geplante Schliessung der ARA in Bubendorf einen konkreten Bezug zur rasanten Entwicklung des Industriegebiets in Bubendorf?
  2. Wenn ja, warum wird die (private) Industrie nicht dazu verpflichtet, nach dem Verursacherprinzip eine eigene Industriekläranlage zu errichten und dadurch die Siedlungs-Kläranlage zu entlasten? (Siehe Art. 7 Gewässerschutzverordnung, wonach die Behörde die Einleitung von Industrieabwasser in die öffentliche Kanalisation zu bewilligen hat bzw. die Anforderungen verschärft oder ergänzt, wenn durch die Einleitung des Abwassers der Betrieb der öffentlichen Kanalisation und Kläranlage erschwert oder gestört werden kann).
  3. Wenn nein, warum soll Bubendorf geschlossen werden, obwohl bereits im 2012 der Kredit für eine vierte Reinigungsstufe bewilligt wurde und auch hier vom Bund wohl eine grosszügige Kostenbeteiligung erwartet werden darf (nun sowieso, da seit der Gesetzesrevision vom 1.1.2021 auch mittelgrosse Anlagen subventioniert werden)?
  4. Ist die auf dem zu schliessenden ARA-Areal in Bubendorf geplante Ausbildungsanlage für Tiefen- und Trümmerrettung des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz kompatibel mit der geltenden Zonenplanung (Mehrverkehr, Erholung, Gewässerraum etc.)? Hat der Kanton keine potenziellen Alternativstandorte?
  5. Weiss der Kanton, wie wenig Wasser die betroffenen Oberflächengewässer nach der Ableitung nach Füllinsdorf im schwankenden Jahresverlauf noch führen werden? Wie sieht diese Statistik aus? Laut einer unabhängigen Expertise werden exakte Messungen der Niedrigwasserstände im Kanton gar nicht gemacht bzw. sind an den bestehenden Messstationen nicht machbar.
  6. Wie gross sind die Risiken bei Starkregen für die Grundwasserspeisung und die Oberflächengewässer als Lebensraum, wenn der Rückhalt im Mischwasserbecken am geplanten ehemaligen ARA-Standort Bubendorf nicht mehr reicht und das Abwasser zwecks Entlastung des Ableitungskanals in den Vorfluter (Oberflächengewässer) entlassen wird?
  7. Die Zentralisierungen – ob grosse oder kleine Anlagen inkl. die an den alten Standorten verbleibenden Mischwasserbecken und Transportleitungen – sind raum- und umweltrelevant und bedürfen einer umfassenden Koordination aller Interessen. Gedenkt der Regierungsrat diese grossräumig wirksamen Veränderungen raumplanerisch zu koordinieren (z.B. im KRIP) bzw. mit einem Umweltverträglichkeitsbericht zu überprüfen?
  8. Wie sollen die konkreten Folgen des Wasserentzugs auf die Landwirtschaft, die Grundwassersituation, die Natur und Landschaftsqualität kompensiert werden? Besteht eine realistische und durchdachte Option, dass zeitnah das abgeleitete Wasser z.B. durch Einleitung von Sauberwasser (Stichwort konsequente Umsetzung GEP) ersetzt wird?
  9. Oberflächengewässern kommt in unserem Kanton eine zentrale Rolle als ökologische Vernetzungselemente – auch mitten durch Siedlungen – zu. Das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz NHG verpflichtet die Kantone, negative Auswirkungen auf die Natur und Landschaft in folgender Priorität zu behandeln: Eingriff vermeiden > gleichwertige Ersatzmassnahmen vor Ort ergreifen > Ersatzmassnahmen an einem anderen Standort ergreifen. Im Falle von Nutzungsintensivierungen sind zudem Ausgleichsmassnahmen vorzusehen. Ersatz und Ausgleich können nicht einfach mit der Erstellung einer Niedrigwasserrinne gleichgesetzt werden. Hat der Regierungsrat bereits Vorstellungen, wie er mit dieser Thematik umzugehen gedenkt?
  10. Wie werden die Naturschutzexperten und z.B. auch die Fischerei in die Entscheidungsfindung eingebunden und wie findet die Interessenabwägung statt?
  11. Ist der Bau und Betrieb einer zentralen Anlage in Füllinsdorf auch im ökonomischen Sinne nachhaltig? Wie sähe eine Vollkostenrechnung aus, die auch das Klumpenrisiko im Havarie-Fall, die auf Grund des Kredits 2012 bereits getätigten Planungskosten, den aufwändigen Leitungsunterhalt mit den zwangsläufigen Ablagerungen darin und den Mischwasserbeckenunterhalt am alten Standort sowie alle weiteren externalisierten Kosten (auf Natur, Umwelt, Gesellschaft, Gesundheit und lokale Landwirtschaft) einbezieht?
  12. Ist der Regierungsrat allenfalls bereit, mit der Umsetzung der Schliessung ARA Bubendorf zu warten, bis die neue Wasserstrategie des Kantons greift, alle Fakten auf dem Tisch liegen und eine umfassende Interessenabwägung möglich wird?

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