Förderung Regenwassernutzung zur Erhöhung des kantonalen Retentionsvolumens
Motion von Flavia Müller für die Landratssitzung am 27. August 2026
In der Beantwortung der Interpellation 2024_688 betreffend der Förderung von Regenwassernutzung betont die Regierung die Wichtigkeit der Retention von Regenwasser und dass Starkregen und Überschwemmungen immer häufiger werden, überlässt die Umsetzung aber den Gemeinden, die bisher kaum etwas umgesetzt haben.
Es wird im Bericht auf die – für Gemeinden freiwillige – Wasserstrategie hingewiesen, deren Ziele sehr allgemein und qualitativ statt quantitativ sind und sich auf die Entsiegelung von Flächen konzentriert, wodurch mehr Wasser versickert. Sinnvoller wäre aber, das überschüssige Wasser nutzbar zu machen – und zwar nicht nur für die private Gartenbewässerung, sondern eben auch für die Nutzung im WC, zum Waschen oder in Waschanlagen und Klimageräten als Kühlwasser – im privaten und öffentlichen Raum. Eine gezielte Förderung und die Pflicht, bei Neubauten Regenwassertanks zu verbauen, erhöht das kantonale Retentionsvolumen und hilft, in trockenen Zeiten den Wasserverbrauch zu reduzieren und damit die Ressource Wasser zu schonen.
Die Beurteilung des Nutzens nur hinsichtlich der CO2 Bilanz ist zu eng gefasst. Das in der Beantwortung berechnete Wassersparpotenzial und die möglichen Flächen im öffentlichen Raum sind durchaus beachtlich – sogar die Regierung sieht da ein Sparpotenzial – aber leider keinen Handlungsbedarf. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt vor allem auch dieses Jahr. 2026 gab es bisher 57 Tage über 30 Grad (Stand 20.8.26, Messstation Basel-Binningen). In früheren Jahren waren es zwischen zwei und fünf solche Tage. Bereits 2019 stellte die Regierung fest: «Es ist mit einer Abnahme der sommerlichen Niederschläge um 20 % zu rechnen. Gleichzeitig steigt die Verdunstung, was zu einem erhöhten Wasserbedarf für die Bewässerung führt.» Gemäss Bundesamt für Umwelt lassen sich zudem grössere Gebäude, wie Bürogebäude oder Schulhäuser wie auch grössere landwirtschaftliche Gebäude finanziell und ökologisch vorteilhaft mit Regenwasser versorgen. Einig sind sich die Regierung und das BAFU, dass die Regenwassernutzung für den zukünftigen Wasserhaushalt und damit für Mensch und Natur wichtig und sinnvoll ist.
Viele Gemeinden mussten reagieren und Wassersparmassnahmen beschliessen (Entnahmeverbote aus Bächen, Brunnen abstellen und mehr).
Bereits 2019 in der Beantwortung des Postulats 2019/223 von Florence Brenzikofer zeigte die Regierung mögliche Massnahmen zur Reduzierung des Spitzenbedarfs bei den Wasserversorgunge und zur Etablierung eines Anreizsystems vor. Diese Massnahmen wurden den Gemeinden mitgeteilt, die Umsetzung wurde aber als freiwillig tituliert.
Da seither nichts passiert ist und die Situation mit der Hitze jährlich schlimmer wird, beantrage ich die Regierung, die Verordnung über die Wasserversorgung sowie die Nutzung und den Schutz des Grundwassers (SGS 455.11) anzupassen, um folgende Massnahmen umzusetzen:
- Der Monatsspitzenfaktor (Verbrauch im Kalendermonat mit dem höchsten Verbrauch im Verhältnis zum Jahresmittel) in einzelnen Gemeinden soll nicht über einem Wert von maximal 1.5 liegen. Der effektive Wert wird vom Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden festgelegt, in Abhängigkeit der vorhandenen Ressourcen, der prognostizierten Entwicklung des Wasserdargebotes und der Verbrauchszahlen.
- Der Kanton erarbeitet ein verbindliches Monitoring für die Gemeinden, um den gesamten monatlichen Wasserverbrauch zu ermitteln und zu dokumentieren.
- Die Erhöhung des Retentionsvolumens soll durch den Einbau von Regenwassertanks bei allen Neu- und Umbauten erreicht werden. Für Private wird ein angemessener Förderbeitrag für den Einbau ausbezahlt.