Vorverlegung der Arbeitszeiten auf Baustellen während Hitzeperioden
Motion von Peter Hartmann für die Landratssitzung am 24. September 2026
Die Region Basel hat im Sommer 2026 über 50 Hitzetage mit teils deutlich über 30 Grad erlebt. Auf Baustellen und insbesondere, wenn es keinen Schatten gibt, sind Personen auf dem Bau noch deutlich höheren Temperaturen ausgesetzt.
Viele Bauunternehmer und deren Personal wünschen sich daher, dass die Arbeitszeit während Hitzeperioden unkompliziert um 1-2 Stunden vorverschoben werden könnte. So würde ein Arbeitsbeginn um 5 Uhr einen Arbeitsschluss um 14 Uhr ermöglichen, ein Beginn um 6 Uhr einen solchen um 15 Uhr.
Ein längerer Unterbruch über die Mittagszeit (Siesta, wie dies Länder in Südeuropa kennen) wäre hingegen nicht zielführend. Die Hitze auf Strassen und auf Baustellen des Hochbaus geht am späteren Nachmittag und Abend nur langsam zurück. Die angenehmsten Temperaturen herrschen eindeutig in den frühen Morgenstunden. Bei einem frühen Arbeitsbeginn kann ein grösserer Teil der Arbeit in diesen kühleren Stunden ausgeführt werden. Ein entsprechend früher Arbeitsschluss verkürzt zudem die Zeit, während der die Mitarbeitenden den höchsten Tagestemperaturen ausgesetzt sind.
Auch aus praktischen Gründen ist eine mehrstündige Mittagspause kaum umsetzbar. Zahlreiche Mitarbeitende im Baugewerbe, darunter viel Grenzgänger, haben einen langen Arbeitsweg. Für sie wäre ein mehrstündiger Unterbruch mit einem entsprechend späteren Arbeitsschluss nicht zumutbar. Hinzu kommt die Baustellenlogistik: Lieferanten, Beton- und Belagswerke sowie weitere Zulieferbetriebe müssten ihre Betriebs- und Lieferzeiten erheblich ausweiten, damit Baustellen bis in die Abendstunden bedient werden könnten. Eine Vorverlegung der Arbeitszeit ist deshalb gegenüber einem langen Unterbruch über Mittag die praktikablere Lösung.
Der Motionär und die weiteren Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass Bauarbeiten und Baustellen Lärm verursachen, welcher die Anwohnerschaft frühmorgens in der sensiblen Aufwachzeit stören kann. Baustellen sind jedoch von zeitlich begrenzter Dauer und auch bei einem früheren Arbeitsstart müsste darauf geachtet werden, lärmintensive Arbeiten vor 7 Uhr möglichst zu minimieren. Dem Lärm und weiteren Beeinträchtigungen steht die Gesundheit der Menschen auf dem Bau gegenüber, welche tagtäglich grossen körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Es ist erwiesen, dass bei grosser Hitze die Gesundheit beeinträchtigt wird, das Unfallrisiko steigt und die Arbeitsproduktivität sinkt.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, einen Vorschlag für die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, welcher die Vorverlegung der Arbeitszeiten für das Baugewerbe während Hitzeperioden (d.h. insbesondere in den Monaten Juni, Juli und August) unkompliziert möglich macht. Dabei gilt es zu beachten, dass die geänderte kantonale Gesetzgebung bestehende kommunale Vorgaben übersteuern können muss (im Sinne des übergeordneten Rechts).
Ein ähnlicher Vorstoss mit gleicher Zielsetzung wurde im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht.