Das aktuelle Motorfahrzeugsteuer-System ist schwergewichtig auf mit Verbrennungsmotoren ausgerüstete Fahrzeuge ausgerichtet. Neuer Antriebsformen (Elektro, Hybrid, Gas, Wasserstoff) werden mit Sonderregelungen abgedeckt, welche schnell veralten. Das Grundprinzip ist aber unabhängig von der Antriebsart: Alle gleichen Fahrzeuge bezahlen unabhängig den gefahrenen Kilometern den gleichen Steuerbetrag. Die Motorfahrzeugsteuer hat somit für den Fahrzeughalter den Charakter von Fixkosten. Lediglich beim Kauf hat er je nach Sonderregelung einen Anreiz etwas für die Umwelt zu tun.
Anreizsysteme haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen, Verhalten anzupassen. Gute Erfahrungen macht man damit zum Beispiel im Bereich Abfall (die Sackgebühr ist breit akzeptiert und hat viel Positives bewirkt) oder beim Wasser/Abwasser, wo man selbstverständlich seine Gebühren in Abhängigkeit des verbrauchten Wassers bezahlt.
Im Bereich der Motorfahrzeugsteuer besteht praktisch bei allen aus der Benutzung des Fahrzeugs entstehenden Kosten ein eindeutiger und starker Zusammenhang mit den gefahrenen Kilometern. Dies gilt sowohl für die «Abnutzung» des Strassennetzes wie für die Folgen aus dem ausgestossenen CO2.
Die Einführung einer benutzungsabhängigen Fahrzeuggebühr verlangt eine jährliche Erfassung der mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer. Dies ist heute danke moderner IT sehr unkompliziert möglich. Ein einfaches webbasiertes Selbstdeklartions-Tool dürfte kaum zu Mehraufwand gegenüber heute führen. Zudem sieht die MFK alle Fahrzeuge regelmässig und auch beim Halterwechsel werden schon heute Kilometerstände routinemässig erfasst. Eine entsprechende Kontrolle ist also einfach zu implementieren.
Die Einführung einer benutzungsabhängigen Fahrzeuggebühr bietet ein wesentlich besseres Anreizsystem bezüglich Strassennutzung und Umweltbelastung als heute. Die Fahrzeug-Fixkosten werden reduziert und berechenbarer. Zudem ist das System zukunftsfähig und ermöglicht eine entsprechende Steuerbarkeit unabhängig von der technologischen Entwicklung.
In diesem Sinne wird beantragt:
Der Regierung wird beauftragt eine Vorlage zu erarbeiten, welche das System der Motorfahrzeugsteuer wie folgt reformiert:

  • Die Motorfahrzeuggebühr wird in Abhängigkeit der effektiv gefahrenen Kilometer erhoben
  • Die Motorfahrzeuggebühr enthält die folgenden beiden Komponenten:
    • Eine CO2-Komponente, welche den spezifischen CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs mit den gefahrenen Kilometern und einem entsprechenden Abgabesatz kombiniert.
    • Eine Strassenbenutzungskomponente, welche das Fahrzeuggewicht mit den gefahrenen Kilometern und einem entsprechenden Abgabesatz kombiniert.

In der Summe soll das reformierte Fahrzeuggebühren-System die gesamten Abgaben, welche die Fahrzeughalter leisten nicht erhöhen.