Der Chilchacher, die 11’000 Quadratmeter grosse Wiese neben der Kirche und dem Friedhof, ist Eigentum der Stiftung Kirchengut Baselland und momentan der Zone für öffentliche Werke und Anlagen (OeWA) zugeteilt, mit Zweckbestimmung Friedhof/Reserve. Die Stiftung möchte das Areal im Baurecht überbauen lassen. Bei einer maximalen Nutzung der Fläche könnten 50 bis 70 neue Wohnungen entstehen, was einen Zuwachs von 100 bis 200 Personen bedeuten würde. Für die Überbauung muss ein Quartierplan erstellt werden, der von der Gemeindeversammlung Tenniken beschlossen und in letzter Instanz vom Regierungsrat genehmigt werden müsste.
Gegen die geplante Überbauung wurde eine Petition eingereicht.
Die Petentinnen und Petenten sind der Auffassung, dass eine mögliche Überbauung negative Auswirkungen auf das Dorf hätte (zusätzliches Verkehrsaufkommen, Zerstörung von Kulturland, Veränderung des Dorfcharakters). Zudem widerspricht der Richtplan von Tenniken in mehreren Punkten einem Wohnungsbauvorhaben dieser Dimension. Die Tatsache, dass Tenniken über genügend Baulandparzellen und zum Teil sehr schlecht genutzten Gewerbeparzellen verfügt, ist ein weiterer Grund, den die Gegnerinnen und Gegner der Überbauung für die Umzonung von der OeWA-Zone in die Landwirtschaftszone ins Feld führen.
Der Chilchacher versteht sich als Ensemble mit Friedhof, Pfarrhaus und Kirche als kutlurelles Erbe von vergangener Dorfentwicklung.
Die Stiftung ist in Besitz des Chilchachers. Das Vermögen der Stiftung gehört jedoch dem Kanton Basel-Landschaft und somit den Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. Ein grosser Teil der finanziellen Mittel der Stiftung sind in Finanzanlagen angelegt. Eine Bilanzerhöhung der Stiftung von 30% erfolgte in den letzten Jahren.
Die Einnahmen aus der Vergabe des Baurechtes für die Parzelle Chilchacher dürfen zwischen 60’000.- und 100’000.- pro Jahr liegen. Dies entspricht maximal 3.7% der Erträge aus der Rechnung 2018.
Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Regierung:
1.    Wo sind die Finanzanlagen der Stiftung investiert? Welche Aktien, Obligationen und Anteilsscheine sind in diesen Finanzanlagen?
2.    Wieso ist ein so grosser Teil der finanziellen Mittel in Finanzanlagen angelegt?
3.    Wieso konnten so hohe, nicht budgetierte Landkäufe scheinbar mühelos getätigt werden?
4.      Wieso ist die Stiftung hinsichtlich der Bilanzerhöhung von 30% in den letzten 5 Jahren auf die Einnahmen vom Chilchacher angewiesen?
5.    Wer kontrolliert die Einhaltung des Stiftungszwecks?
6.    Die Umzonung resp. Auszonung der Parzelle in die Landwirtschaftszone würde dem Kanton helfen, die Vorgaben des Bundes bezüglich Bauzonengrösse einzuhalten und der Stiftung würden keine bestehenden Erträge wegfallen, da die Parzelle seit jeher landwirtschaftlich genutzt wird, das kulturelle Erbe wäre gewahrt und die Dorfentwicklung könnte auf bereits versiegelten Flächen fokussiert werden. Wurde diese Möglichkeit diskutiert?
7.    Wäre es aus Gründen des sorgfältigen Umgangs mit den Finanzen der Stiftung Kirchengut nicht angezeigt, dass sie mit den kostentreibenden Vorbereitungen für einen Planungswettbewerb zum Chilchacher zuwarten würde, bis die ebenfalls von der Gemeindeversammlung mandatierte paritätische Kommission, die zudem ehrenamtlich arbeitet, ihre Beratungen zu einer alternativen Nutzung abgeschlossen und ihre Vorschläge vorgelegt hat?
8.    Weiter stellt sich die Frage, ob in Anbetracht der wertvollen Rolle, die die Stiftung bei der Instandhaltung der meist denkmalgeschützten kirchlichen Gebäude bisher gespielt hatte, nicht angebracht, wenn die Stiftung, die gemäss Dekret beauftragt ist, ihre Güter nach kommerziellen und denkmalpflegerischen Richtlinien zu bewirtschaften, eine Abwägung zwischen dem kommerziellen Nutzen einer teilweisen Überbauung des Chilchachers einerseits und dem irreversiblen Schaden, den eine solche Nutzung für das identitätsstiftende Ortsbild anderseits bedeutet, vornähme?
9.    Wäre der Regierungsrat überhaupt bereit, dem Umzonungsbegehren (von OeWA-Zone in Quartierplan) angesichts zu grosser Wohnbauzonen im Kanton Basel-Landschaft zuzustimmen?