Vernehmlassung zum Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Mieter*innen von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit COVID-19

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Grünen BL machen davon gerne Gebrauch.
Die Grünen BL unterstützen das Drittel-Drittel-Drittel-Modell, wie es die vom Landrat überwiesene Motion fordert. Die vom Regierungsrat vorgelegte Vorlage enthält jedoch Einschränkungen, welche wir nicht unterstützen. Dies sind insbesondere:

  • Die Begrenzung der Zahlung auf die Monate bis Juni. Wir fordern eine Gültigkeit des Modells, solange nachweisbare corona-bedingte Einschränkungen Geschäftsinhaber*innen betreffen.
  • Die Beschränkung auf ungekündigte Verträge berücksichtigt nicht die Tatsache, dass Geschäftsinhaber*innen meistens 6 Monate Kündigungsfrist haben und es durchaus sein kann, dass man unternehmerisch die Geschäftsliegenschaft kündigt, um seine Kostenstruktur anzupassen und während der Kündigungsfrist aber noch bez. der Mieten zahlungspflichtig ist. Entsprechend ist das Wort «ungekündigt» im §1 zu streichen.
  • Die Grünen stehen einer Rückzahlung im Fall einer Bundeslösung sehr skeptisch gegenüber. Wir begrüssen eine Anreizlösung, welche alle Player (Mieter, Vermieter und den Staat) einbezieht.