Postulat von Rahel Bänziger für die Landratssitzung vom 25. März 2021
In der Schweiz wurde die Begegnungszone 2002 als neues Verkehrsregime in die Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Seither sind hunderte von Begegnungszonen entstanden und sorgen für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität in den Dörfern und Städten. Begegnungszonen werten den öffentlichen Raum auf und machen die Strasse zum Lebensraum für alle. Sie beruhigen den Verkehr und laden zum Verweilen ein, indem sie dem «Fussvolk» Vorrang gewähren. Eine Förderung solcher Zonen in Gemeinden ist sehr erstrebenswert.
Die Umgestaltung von Ortskernen zu Begegnungszonen lässt sich nicht einfach mit ein paar Federstrichen und dem Aufstellen einer Verkehrstafel erreichen. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung und die angrenzenden Geschäfte und Betriebe in die Planung mit einbezogen werden, damit die Begegnungszonen die nötige Akzeptanz erhalten und auch eingeführt werden können. Zudem lohnt sich eine vorsichtige Planung, damit das Resultat ansprechend und allen Bedürfnissen gerecht wird.
Diese Planung ist nicht gratis und deshalb kann dies eine erste Hürde sein, an der kleinere Gemeinden scheitern, weil sie es sich nicht leisten können. Hier bestünde zum Beispiel eine Möglichkeit, dass der Kanton helfend eingreift und einen Teil dieser Planungskosten übernimmt. Sicherlich gibt es auch noch andere Unterstützungsmöglichkeiten, mit denen der Kanton Begegnungszonen fördern könnte.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Schaffung von Begegnungszonen in den Gemeinden gefördert und unterstützt werden kann.
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