Postulat von Laura Grazioli für die Landratssitzung vom 25. März 2021
Sämtliche Prognosen gehen davon aus, dass sowohl die Mobilität unserer Gesellschaft als auch der Verkehr weiter zunehmen werden. Gleichzeitig soll der Verkehrsbereich einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 des Bundes leisten. Dies bedingt, dass nicht nur die Verkehrsträger selbst, sondern auch die Verkehrsinfrastruktur bedeutend klimafreundlicher werden müssen. Die Infrastrukturkomponente rückt in der Diskussion über konkrete Massnahmen oft etwas in den Hintergrund, kann jedoch, da die Verkehrsinfrastruktur auch weiterhin laufend ausgebaut und unterhalten werden muss, einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Um den Einsatz von klimafreundlichen oder zumindest weniger klimaschädlichen Materialien und Verfahren im Verkehrsinfrastrukturbau zu fördern, könnten gezielt entsprechende Anreize gesetzt werden. Dies wäre vor allem in verfahrenstechnischer Hinsicht denkbar, indem klimafreundliche Projekte schneller bewilligt, mit tieferen Gebühren belegt und generell bevorzugt behandelt würden. Voraussetzung dafür wäre die vorgängige Definition der entsprechenden «Klimabeitragsbedingungen» bzw. der Kriterien für die bevorzugte Behandlung. Da es sich beim Umsetzungsprozess für Infrastrukturprojekte um einen mehrstufigen Prozess handelt, müssten diese Kriterien pro Planungs- und Umsetzungsphase festgelegt werden.
Der Regierungsrat wird gebeten, zu prüfen und berichten,

  1. welche sinnvollen «Klimabeitragsbedingungen» für Verkehrsinfrastruktur-Projekte definiert werden könnten und
  2. welche Planungs- und Umsetzungsschritte von Verkehrsinfrastruktur-Projekten unter Einhaltung dieser «Klimabeitragsbedingungen» in welcher Form erleichtert bzw. abgekürzt werden könnten.

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