Schriftliche Frage von Peter Hartmann für die Fragestunde der Landratssitzung vom 25. März 2021
Die Schweizerischen Rheinhäfen informierten letzte Woche in der Lokalpresse über die neue Wegführung für die Bevölkerung in den Häfen Birsfelden und Auhafen Muttenz. Insbesondere wird ab Mai 2021 der seit Jahrzehnten bestehende und für die Bevölkerung attraktive und durchgehende Bermenweg direkt entlang des Rheins aus Sicherheitsgründen für den Fuss- und Veloverkehr im Bereich der Umschlagplätze gesperrt.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Regierungsrat fragen 

  • Wie viele sicherheitsrelevante Ereignisse auf dem Bermenweg, verursacht durch Privatpersonen zu Fuss oder auf dem Velo der Kantonspolizei in den letzten Jahren gemeldet wurden?
  • Ob auf den bestehenden Parzellen in den Häfen mit direktem Rheinanstoss Wegrechte eingetragen sind, welche den Bermenweg betreffen?
  • Wie und bei wem sich die Bevölkerung gegen diese durch die Rheinhäfen einseitig und kurzfristig angekündigten Einschränkungen wehren kann?

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