2016 hat der Landrat totalrevidierten Energiegesetz Basel-Landschaft sehr deutlich zugestimmt. Das neue Baselbieter Energiegesetz beinhaltet Mindestanteil erneuerbarer Energie, welcher per Dekret durch den Landrat festgelegt werden kann.
Der Kanton Basel-Stadt zeigt mit seinem soeben revidierten Energiegesetz einen Weg zu einer erneuerbaren und unabhängigen Energieversorgung, der Mietern und Hausbesitzern keinen Rappen Mehrkosten verursacht. Im Artikel 7 des neuen Gesetzes heisst es: «Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist dieser auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt.» Mit dieser Formulierung gibt es also keinen generellen Zwang oder Quote zur Nutzung erneuerbarer Energien. Die Kostenrechnung stützt sich auf Branchenstandards resp. Benchmarkkosten und untersteht nicht der Bewilligungs- sondern nur der Meldepflicht.
Viele Käufer von Heizungssystemen sind kaum fähig, eine saubere Vollkostenrechnung zu machen und Investitionen sowie Energie, Betrieb- und Unterhaltskosten sowie Abgaben sauber zu berechnen. Heizungskäufer resp. Konsumenten können von unerfreulich überhöhten Betriebskosten geschützt werden. Fehlinvestitionen in veraltete Technologie – wie sie viele grossen Energieproduzenten teuer zu stehen kam – können so vermieden werden.
Wird eine Vollkostenrechnung gemacht, ist in vielen Fällen ein erneuerbares Heizsystem günstiger als eine Erdölheizung kombiniert mit einem erneuerbaren Wärmepumpe oder Solaranlage fürs Warmwasser. Nur selten wird ein neues fossiles System bei einer Vollkostenrechnung günstiger kommen und ebenso selten gibt es keine technische Alternative basierend auf Wärmepumpen, Fernwärme oder Holz.
Nebst Holzenergie ist reichlich erneuerbarer Strom zu günstigen Konditionen verfügbar – dies zeigt sich in einem Überangebot an Strom und sehr tiefen Stromgrosshandelspreisen (3 Rp./kWh). Neue erneuerbare Stromerzeugungsanlagen in Europa erzeugen Strom für weniger als 5 Rp./kWh – insbesondere auch mit Windstrom der im Winter anfällt und haben so Kohlestrom auf gut 20% zurück gedrängt.
Lohnende und saubere Investitionen in der Schweiz reduziert Abhängigkeit von fragwürdigen Erdölländern
Überzeugende Argumente für das erneuerbare Heizungssystem sind neben den geringeren Kosten und dem Klimaschutz insbesondere eine grössere Unabhängigkeit von Erdöl exportierenden Ländern wie Russland und den arabischen Staaten. Holz aus der Region und erneuerbarer Strom stammt praktisch ausschliesslich aus der Schweiz und aus verlässlichen Partnerstaaten im europäischen Binnenmarkt.
Heizungen mit erneuerbarer Energie bieten eine effiziente und wirtschaftliche Klimaentlastung, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass Massnahmen an der Gebäudehülle um ein Vielfaches teurer sind. Jeder Ersatz einer Erdölheizung durch ein Heizsystem, spart jährlich mehr Erdöl und CO2 ein, wie zwei Autos.
Von einem Umstieg auf effiziente Heizsysteme profitieren auch das Gewerbe: Die investierten Gelder in erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Holzheizungen, Fernwärme) kommen lokalen Installationsbetrieben zugute und fliesen nicht ins Ausland ab, um Erdöl und Gas zu bezahlen. Unter dem Strich profitieren von einem Umstieg auf erneuerbare Heizsystem ohne Mehrkosten also alle im Kanton Wohnenden oder Arbeitenden – sei es durch neue Wertschöpfung, durch tiefere Kosten oder durch saubere Luft.
Der Regierungsrat wird eingeladen das Dekret zu Artikel 10 des Energiegesetzes mit folgendem Artikel zu ergänzen: „Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten ist dieser auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. Die Kostenrechnung stützt sich auf Branchenstandards wie SIA 480 ab.“
 
 
Anhang
1. aktuelles Dekret
§ 1 Anteil erneuerbarer Energie – Brauchwarmwassererwärmung
1 Das Brauchwarmwasser in neuen Wohnbauten, Schulen, Restaurants, Spitälern, Sportbauten, Hallenbä-dern und weiteren grossen Warmwasserverbrauchern muss zu mindestens 50% mit erneuerbarer Ener-gie oder mit Abwärme erwärmt werden.
2 Absatz 1 gilt auch beim Ersatz eines Brauchwarmwassererwärmers.
3 Ist dies technisch nicht möglich, muss die Bauherrschaft beim Amt für Umweltschutz und Energie eine Ausnahmebewilligung beantragen. Im Gesuch muss nachvollziehbar dargelegt werden, weshalb keine bzw. nicht genügend erneuerbare Energie eingesetzt werden kann.
2.  Kostenvergleich verschiedener Heizsystemen
Jahres-kosten unter-schiedlicher Heiz-system EFH im Vergleich. Die Abbildung  illustriert die jährlichen Kosten unterschiedlicher Heizsysteme bei einer Vollkosten-betrachtung über die gesamte Lebens-dauer. Pro Jahr spart ein Wärmepumpenbesitzer etwa 700 Franken.[1]
 
[1] Investition: Erdöl-od. Erdgas-Heizung (18 000 CHF) durch Wärmepumpe (33 000 CHF) gemäss Preisstudie Bundesamt für Energie 2015; abzüglich 4 000 CHF Steuerersparnis/Förderung. Abschreibung 20 Jahre. Betriebskosten: Servicevertrag, Kaminfeger, Rauchgaskontrolle, Öltankreinigung. Energiekosten: Erdöl 2000l à 0.85 CHF/l Erdöl inkl. CO2 Abgabe und MWST, Erdgas CH Durchschnittspreis v. Preisüberwacher 2015, Typ 2; Wärmepumpe 6660 kWh à 0.15 CHF/kWh (Elcom Durchschnitt). Details siehe auch Heizkostenvergleich http://www.wwf.ch/de/hintergrundwissen/hintergrund_konsum/wohnen/heizen/