Seit 2008 ist das weisse Stengelbecherchen (Erreger des Eschentriebsterbens) in der Nordwestschweiz nachgewiesen. Aufgrund der kantonalen Waldinventuren weiss man, dass in den Baselbieter Wäldern 570‘000 Eschen (27 Eschen pro ha) oder 580‘000m3 Eschenholz stehen. Auf Grund fehlender wissenschaftlicher Grundlagen weiss man bis heute nicht, wieviel Prozent der Eschen das Eschentriebsterben überleben. Es besteht die Hoffnung, dass 10% der Eschen das Eschentriebsterben überleben. Die Waldeigentümer tragen das Sicherheitsrisiko von abgestorbenen Bäumen. Die Kosten für die Entfernung dieser Bäume werden auf mindesten 7 Millionen Franken geschätzt.
Die aktuellen Probleme im Wald sind gross und es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Wälder stehen unter Druck: Eschentriebsterben, Klimawandel, Erholungseinrichtungen im Wald, Lebensraum Wild, Neophyten, Sicherheitsschläge entlang von kantonalen Strassen usw. All diese Faktoren sind für die Waldeigentümer eine grosse Herausforderung, welche sie alleine nicht mehr bewältigen können.
 
Der Regierungsrat wird gebeten folgende Punkte zu prüfen und zu berichten:  
1.    Wie können die Forderungen der Waldeigentümer (Eschentriebsterben, Klimawandel, Wildschäden, Biodiversität usw., siehe Anhang) im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kanton bereits mit dem aktuellen Waldgesetz umgesetzt werden.
 
Wie können die Massnahmen zur Bekämpfung des Eschentriebsterbens in die aktuelle Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton integriert werden? Der RR wird aufgefordert aufzuzeigen, wie er das Eschentriebsterben zu bekämpfen gedenkt.
 
2.    Gibt es einen Fahrplan mit konkreten Zielen für die genaue Definition der Leistungen, deren gesetzliche Verankerung und der entsprechenden Abgeltungen? Der RR wird gebeten, einen Fahrplan mit konkreten Zielen für eine Entschädigung der Waldeigentümer, sowie deren gesetzliche Verankerung aufzuzeigen.