Die Grünen Baselland nehmen zur geplanten Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wie folgt Stellung. Wir nehmen zur Kenntnis, dass es sich hier im Allgemeinen vor allem um Anpassungen an Bundesrecht handelt, mit denen sind wir einverstanden. Einzig bei § 58 bitten wir um eine Ergänzung.

Unsere Stellungnahme im Einzelnen:

  • 13 Abs. 1 Bst. C: Wir begrüssen sehr, dass die bundesrechtliche Voraussetzung bezüglich Sprachkompetenz für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung auch für kantonalrechtlich geregelte Gesundheitsberufe übernommen wird.
  • 18 Abs. 2: Die «Aufgabe der Tätigkeit im Kanton» wird explizit als meldepflichtige Änderung genannt, weil diese von den Leistungserbringenden bisher oft nicht als solche erkannt und nicht gemeldet wurde. Dies wird v.a. wichtig bei der geplanten Deckelung der Bewilligungen auch im ambulanten Bereich.
  • 25a wurde neu aufgenommen, damit die Aufsichtsbehörde die notwendigen Kontrollen vornehmen und Maßnahmen ergreifen kann und so die Bevölkerung vor unseriösen und gesundheitsgefährdenden Leistungserbringern schützen kann. Mit diesem Artikel kann das Vertrauen der Bevölkerung ins Gesundheitswesen gestärkt werden.
  • 55 2): Wir unterstützen, dass die Direktion bei Verdacht auf Missbrauch den Bezug von kontrollierten Substanzen durch bestimmte Personen einschränken oder sperren kann und die Abgabestellen sowie die Aufsichtsbehörden anderer Kantone darüber informieren darf.
  • 58: Wir bitten um eine Ergänzung bei der Gesundheitsförderung, indem unter c) neben Kindern und Jugendlichen auch Adoleszente explizit erwähnt werden.
  • Wir bitten zu prüfen, ob «Eltern» nicht durch «Erziehungsberechtigte» zu ersetzen wären.