Die Grünen Baselland nehmen zur Einführung einer Holzfeuerungskontrolle im Kanton Basel-Landschaft und einer Änderung der Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden (alt: SGS 786.211, neu: SGS 786.21) wie folgt Stellung:

Das Ziel dieser Überarbeitung bestand im Wesentlichen darin, die bestehende Verordnung über Öl- und Gasfeuerungen zu ergänzen mit den Anforderungen an die Kontrolle von Holzfeuerungen < 70kW, welche bisher nicht geregelt waren. Wir begrüssen diese Ergänzung, da Holzfeuerungen zu relevanten Luftbelastungen im Wesentlichen durch Feinstaub und Stickoxide führen können.

Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden weitere Anpassungen vorgenommen, um die Verordnung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Es handelt sich dabei um:

  • die Möglichkeit, die Durchführung der Kontrollen und Messungen einer zentralen Organisation zu übertragen. Dies erachten wir im Hinblick auf Effizienz und Qualitätssicherung als sinnvoll.
  • die Regelung des Datenschutzes, eine Aktualisierung, welche notwendig ist.
  • die Verpflichtung, Reklamationen auch ausserhalb der periodischen Kontrollen nachzugehen. Dabei wird festgelegt, dass die Kosten verursachergerecht getragen werden.
  • kleinere formale Aktualisierungen

Wir erachten die Ergänzungen und Anpassungen als sinnvoll und, soweit wir dies beurteilen können, als sehr gut umgesetzt.