Interpellation von Landrätin Regula Waldner für die Ratssitzung am 16. März 2023

Auch wenn es für die Schulen praktisch ist, Eltern nicht mehr via Briefe informieren zu müssen, scheint bis heute unklar zu sein, ob und welche digitalen Kommunikationskanäle datenschutztechnisch unbedenklich sind. Gewisse Schulen setzen auf Apps, wie Klapp und Pupil, andere verwenden Emails oder Microsoft Teams. Auch Whatsapp-Gruppen scheint es teilweise immer noch zu geben. Die BZ resümierte in einem Artikel vom 27.12.22 zur Situation in BS und BL: „Solange die Kantone also keine einheitliche Regelung der schulischen Kommunikation vornehmen, bleibt dieser ein Flickenteppich aus verschiedenen Kanälen“.

Dies mag auf den ersten Blick nicht sehr stören, ausser, dass die Eltern für schulische Belange u.U. einen weiteren Nachrichtenkanal regelmässig durchsuchen müssen. Aber stossend ist, dass Schulen ohne Rücksprache mit dem kantonalen Datenschutz offenbar Messenger-Dienste einführen, die noch nie auf die geltenden Datenschutzvorgaben geprüft wurden und dann doch zum einzigen Kommunikationsmittel mit den Eltern werden sollen. Faktisch haben die Eltern, wenn sie über schulische Anlässe und klassenspezifische Anliegen informiert sein wollen, keine andere Wahl, als diese Messaging-Tools zu installieren. Wer sich dem verweigert, sieht sich mitunter mit Schulleitungsgesprächen konfrontiert, bei denen datenschützerische Bedenken relativ rasch vom Tisch gefegt werden sollen. Ebenfalls überrascht, dass an gewissen Schulen auch keine analoge Kommunikation als Alternative angeboten wird.

 Ich bitte den Regierungsrat um die Klärung folgender Fragen:

  1. Hat der Kanton eine Übersicht, welche Messenger-Dienste an Baselbieter Schulen (inkl. Primarschulen) für die Elternkommunikation verwendet werden? (Bitte auch aufzählen).
  2. Reicht es aus Sicht des Datenschutzes, wenn ein App-Entwickler auf seiner Homepage versichert, der Datenschutz würde eingehalten? Begründung?
  3. Gemäss IDG muss das verantwortliche öffentliche Organ gegenüber der Aufsichtsstelle Datenschutz nachweisen können, dass es die Datenschutzbestimmungen einhält. Wurde dieser Nachweis für die App Klapp (allenfalls auch für weitere Apps) gemacht bzw. wurde vom Datenschutz BL vor dem geplanten Einsatz der App eine sogenannte Vorabkontrolle durchgeführt oder wurde die genannte App mittlerweile in anderen Kantonen auf die Einhaltung der Datenschutzvorgaben geprüft?
  4. Wenn Nein (bei Frage 3): Was bedeutet dies für die betroffenen Schulen und Eltern?
  5. Auch wenn Schulen gewisse Entscheide teilautonom fällen können: Offenbar fehlt laut BZ eine Guideline, welche Messenger-Dienste datenschützerisch überhaupt unbedenklich sind. Gedenkt der Regierungsrat die kantonalen und kommunalen Schulen diesbezüglich in Form einer Empfehlung oder Weisung zu instruieren?
  6. Wenn Ja (bei Frage 5): bis wann? Wenn Nein: Warum nicht?
  7. Bitte Rechtslage präzisieren: Können die Schulen einzig auf digitale Information setzen (ohne Einwilligung der Informationsempfänger) oder müsste nicht offiziell das Angebot gemacht werden, die Informationen auch analog zu übermitteln?
  8. An gewissen Primarschulen scheint noch in stärkerem Masse das Bewusstsein zu fehlen, dass alle öffentlichen Organe – also auch die Primarschulen – datenschützerische Vorabkontrollen bei der Einführung von digitalen Anwendungen durchführen müssen. Wie gedenkt der Regierungsrat die Schulleitungen und Schulratsgremien/Gemeindebehörden diesbezüglich besser zu informieren?