Vernehmlassung betr. Revision des Gemeindegesetzes (Gemeinde-Bussenverfahren)
Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 6. Juni 2025
Die GRÜNEN Baselland begrüssen grundsätzlich die vorgeschlagene Teilrevision des Gemeindegesetzes zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Bussenwesens. Die geplante Straffung der Verfahren, die klare Zuweisung der Zuständigkeiten sowie die erhöhte Transparenz und Rechtssicherheit sind aus unserer Sicht wichtige und richtige Schritte.
Kritikpunkt: Reduktion der Höchstbusse
Mit grosser Zurückhaltung nehmen wir jedoch die vorgesehene Reduktion der Höchstbusse für Übertretungen von kommunalen Reglementen von bisher 5’000 Franken auf neu 2’000 Franken zur Kenntnis. Wir beantragen, dass der bisherige Höchstbetrag von 5’000 Franken beibehalten wird.
Begründung:
- Die Gemeinden benötigen ein wirksames Instrumentarium, um auch bei wiederholten, systematischen oder besonders gravierenden Verstössen gegen kommunale Vorschriften angemessen reagieren zu können. Eine Begrenzung auf 2’000 Franken könnte in solchen Fällen die notwendige abschreckende Wirkung und die Verhältnismässigkeit der Sanktionierung untergraben.
- Die bisherige Regelung hat sich bewährt und ermöglicht es den Gemeinden, im Einzelfall und unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips angemessen zu urteilen. Die Gemeinden sind sich ihrer Verantwortung bewusst und setzen hohe Bussen nur in begründeten Ausnahmefällen ein.
- Die Reduktion der Höchstbusse schränkt die Gemeindeautonomie unnötig ein. Es sollte den Gemeinden überlassen bleiben, im Rahmen des geltenden Rechts und unter Beachtung des Rechtswegs die Höhe der Bussen festzulegen.
- Gerade bei schwerwiegenden Verstössen, die das Gemeinwohl oder die öffentliche Ordnung erheblich beeinträchtigen, ist eine Busse von bis zu 5’000 Franken ein wichtiges und angemessenes Sanktionsmittel.
Für § 81d Abs. 1 beantragen wir folgende Formulierung:
„Für die Übertretung von Vorschriften in kommunalen Reglementen kann eine Busse bis zu 5’000 Franken angedroht und im ordentlichen Strafverfahren ausgesprochen werden.“
Schlussbemerkung
Wir bitten Sie, unseren Antrag im weiteren Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme.