Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 1. Juli 2025

Die GRÜNEN Baselland begrüssen das vorgeschlagene Dekret zu Drohnenflügen und unterstützen ausdrücklich das Ziel, eine klare und rechtlich abgestimmte Regelung für den Drohnenbetrieb im Kanton zu schaffen. Drohnen sind ein wichtiger Bestandteil moderner Technologien und bieten Potenzial in Bereichen wie Logistik, Forschung und Freizeit. Gleichzeitig ist es für uns zentral, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte, der Privatsphäre sowie der Natur- und Umweltschutz im Zentrum der Regelung stehen.

Eine einheitliche Regelung ist notwendig, um Konflikte mit dem Luftfahrtgesetz zu vermeiden und die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Das Dekret schafft Rechtssicherheit und ermöglicht eine gezielte Steuerung des Drohnenbetriebs, ohne pauschale Verbote auszusprechen. Dies fördert Innovation und wirtschaftliche Entwicklung, während gleichzeitig sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete und dicht besiedelte Zonen geschützt werden.

Zugleich darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass Drohnen auch ein wichtiges Instrument für den Umwelt- und Ressourcenschutz sind. So ist etwa die Forstwirtschaft zunehmend auf deren Einsatz angewiesen, um auf akute Ereignisse wie die Ausbreitung von Schadorganismen, Windwurf oder Trockenstress rasch reagieren zu können. Drohnen ermöglichen eine effiziente Fernerkundung, die im Gelände sonst nur mit erheblichem Aufwand oder Verzögerung umsetzbar wäre.

Wir regen deshalb an, in der definitiven Regelung eine explizite Ausnahme für forstliche Monitoring- und Analyseflüge vorzusehen – analog zu den vorgesehenen Ausnahmen für Rehkitzrettung und landwirtschaftliche Arbeiten. Die Nutzung solcher Flüge im Rahmen bewilligter forstlicher Tätigkeiten sollte auch in sensiblen Gebieten unter klaren Bedingungen möglich bleiben, etwa bei akuter Gefahr für Waldgesundheit oder Biodiversität.

Besonders wichtig ist uns, dass das Dekret strenge Vorgaben zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Wahrung der Privatsphäre enthält. Unkontrollierte Drohnenflüge können zu unerwünschten Überwachungen und Eingriffen in die Privatsphäre führen. Daher braucht es klare Regeln, um Überwachungs- und Belästigungssituationen zu verhindern. Ebenso ist der Schutz von Natur und Umwelt für uns von höchster Bedeutung. Drohnenflüge können Wildtiere stören, sensible Lebensräume beeinträchtigen und zu zusätzlicher Lärmbelastung führen. Das Dekret sollte deshalb klare Einschränkungen und Verbotszonen für Drohnen in Naturschutzgebieten, Ruhezonen und während sensibler Zeiten wie der Brut- und Setzzeit vorsehen.

Eine klare Regelung stärkt die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Betroffenen und sorgt für eine ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen. Wir unterstützen das Dekret ausdrücklich, sofern es die genannten Schutzaspekte konsequent berücksichtigt und umsetzt. Nur so kann ein sicherer, innovativer und verantwortungsvoller Umgang mit der Drohnentechnologie gewährleistet werden, der die Interessen von Mensch und Natur gleichermassen schützt.