Ausgangslage
In der Medienmitteilung vom 24.4.2018 teilt die BUD mit, dass auf der A22 zwischen Liestal Altmarkt und Lausen soweit möglich – nämlich in Abschnitten ausserhalb des Ergolzviadukts – ein lärmmindernder Deckbelag eingebaut werden soll. Auf eine weitergehende Sanierung wird aus finanziellen Gründen verzichtet, weil diese erst nach Übergabe mit Finanzierung des Bundes erfolgen soll.
 
Bisherige Projekte und geltende Fristen
Gemäss Medienmitteilung des Regierungsrats vom 22.08.2011 existierte schon 2011 ein Lärmsanierungsprojekt, welches nebst dem lärmmindernden Belag die durchgehende Erhöhung der Lärmschutzwände auf 4m sowie für die Mehrfamilienhäuser Ergolzstrasse 1-11 in Lausen eine neue 150m lange und 4m hohe Lärmschutzwand vorsah. Als voraussichtlichen Realisierungstermin wurde der Zeitraum 2013-2014 genannt. Weiter wurde in dieser Medienmitteilung erwähnt:
1.    Die A22 (damals H2) in Lausen wird von täglich 16’000 Fahrzeugen befahren
2.    Ohne Massnahmen wird der zulässige Immissionsgrenzwert bei 62 Gebäuden überschritten
3.    Die Lärmschutzmassnahmen müssen bis 2018 umgesetzt werden.
 
Situation heute
Die gesetzliche Frist der Lärmschutz-Verordnung ist am 31.03.2018 abgelaufen und die 2011 versprochene Lärmsanierung durch den Kanton ist nicht erfolgt. Auf der A22 in Lausen verkehrten in den Jahren 2016 und 2017 täglich ca. 20’300 Fahrzeuge, also ca. 25% mehr als 2011. https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bau-und-umweltschutzdirektion/tiefbauamt/kennzahlen/verkehrserhebungen)
Es ist unentschuldbar, dass das Lärmsanierungsprojekt von 2010/2011 durch den Kanton nicht innerhalb der gesetzlichen Frist umgesetzt wurde, denn es handelt sich hier um eine Hochleistungsstrasse, welche mitten durchs Siedlungsgebiet führt. Lärm ist gesundheitsschädigend.
Es ist zu befürchten, dass der Bund nach Übernahme der Strasse mit der Lärmerfassung und Projektierung von vorne beginnen wird und es noch viele Jahre dauert, bis definitive Lärmschutzmassnahmen umgesetzt werden. Dies ist nicht akzeptabel. Insbesondere auch, weil im Gebiet Grammet weitere 168 Wohnungen entstehen werden.
Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten
1.    Wie  weit der Projektstand der Lärmschutzwände aus dem Lärmsanierungsprojekt von 2010/2011 aktuell fortgeschritten ist.
2.    Ob es dem Kanton möglich ist, bis zur Übergabe an den Bund ein rechtskräftiges Lärmschutzwandprojekt zu erarbeiten, welches nach Übernahme an den Bund sofort realisiert und durch den Bund finanziert werden kann?
3.    Ob aufgrund der nicht termingerechten Lärmsanierung als Sofortmassnahme auch Schallschutzfenstereinbauten bei Gebäuden mit Grenzwertüberschreitung auf Kantonskosten möglich wären?
Dass der Kanton alle Lärmschutzsanierungsmassnahmen gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes und der neusten Bundesgerichtsentscheide Zug und Zürich prüft, damit der Immissiongrenzwert eingehalten werden kann.