Stellungnahme der GRÜNEN Baselland vom 30. Oktober 2025

Die GRÜNEN Baselland nehmen zur vorliegenden Teilrevision wie folgt Stellung. Aus Sicht der GRÜNEN Baselland bieten Gemeindefusionen – wo sinnvoll und demokratisch getragen – Chancen für:

  • effizientere, bürgernahe und resiliente Verwaltung,
  • bessere Koordination in Raumplanung, Mobilität, Bildung und Sozialem,
  • beschleunigte Umsetzung von Klima-, Energie- und Biodiversitätszielen dank gebündelten Ressourcen und professionellen Strukturen.

Leichte Empfehlungen (ohne Präjudiz, zustimmungsfähig auch ohne Umsetzung):

  • Transparenz/Monitoring: Eine kurze, jährliche Übersicht der gesprochenen Projekt- und Pauschalbeiträge (Anzahl Verfahren, Summen, grobe Zwecksetzung) würde die Nachvollziehbarkeit stärken.
  • Partizipation: Im geplanten Handbuch könnten Good-Practice-Standards zur frühzeitigen Einbindung der Bevölkerung, Jugend und Vereine festgehalten werden (ohne gesetzliche Verpflichtung), um Identitätsfragen sensibel zu adressieren.
  • Nachhaltigkeitsorientierung: Eine nicht-verbindliche Empfehlung im Handbuch, Pauschalbeiträge prioritär in nachhaltige, gemeinwohlorientierte Startprojekte der neuen Gemeinde zu investieren (z.B. Energieeffizienz, ÖV-, Fuss-/Veloinfrastruktur, digitale Verwaltungsservices), würde die Wirkung erhöhen.

Die GRÜNEN BL sprechen der Vorlage eine positive Rückmeldung aus und empfehlen ihre Annahme. Sie ist schlank, praxistauglich, respektiert die Autonomie der Gemeinden und setzt sinnvolle Anreize für freiwillige Zusammenschlüsse.

Wir unterstützen die Vorlage inhaltlich und begrüssen insbesondere:

  • die klare Verankerung schlanker finanzieller Instrumente (Projektkosten- und Pauschalbeiträge) als gezielte, freiwillige Anreize;
  • die Betonung der Gemeindeautonomie und des «bottom-up»-Prinzips;
  • die Rechtssicherheit durch Mindestinhalte des Zusammenschlussvertrags;
  • die pragmatische Übergangsbestimmung, damit laufende Projekte nicht benachteiligt werden;
  • die Verfahrensklarheit durch den Verweis auf das Staatsbeitragsrecht.