Solidaritätsbeitrag für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen
Postulat von Stephan Ackermann für die Ratssitzung am 13. November 2025
Die Beantwortung der Interpellation 2025/141 (LRV 2025/283) hält fest, dass der Regierungsrat bislang auf einen kantonalen Solidaritätsbeitrag verzichtet und stattdessen ein «Zeichen der Erinnerung» (Gedankenbänke) realisiert hat. Gleichzeitig anerkennt die Regierung, dass andere Kantone – namentlich Zürich und Schaffhausen – zusätzliche kantonale Beiträge entrichten und damit interkantonale Unterschiede entstehen. Die Antwort betont zwar das hohe Gewicht symbolischer Anerkennung, verweist jedoch auch auf die föderal bedingte Vielfalt der Lösungen, die faktisch zu einer Ungleichbehandlung zwischen Betroffenen je nach Wohn- oder Herkunftskanton führt. Um diese Unterschiede zu verringern und die bundesrechtliche Anerkennung (AFZFG) zielgerichtet zu ergänzen, soll der Regierungsrat prüfen, wie Baselland einen eigenen, klar abgegrenzten Solidaritätsbeitrag ausgestalten kann – im Zusammenspiel mit bestehenden Angeboten (insbesondere der Opferhilfe beider Basel) und unter Berücksichtigung finanzieller, rechtlicher und organisatorischer Aspekte.
Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie der Kanton Basel-Landschaft einen eigenen Solidaritätsbeitrag zugunsten der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und administrativen Versorgungen einführen kann, um Ungleichbehandlungen im interkantonalen Vergleich zu verringern.
In die Prüfung einzubeziehen sind insbesondere:
- Ausgestaltung (Anspruchsvoraussetzungen, Bemessung, Abwicklung)
- Verhältnis zu bestehenden Bundes- und/oder kantonalen Leistungen
- Finanzielle Auswirkungen und Finanzierung
- Rechtliche Grundlagen sowie allfälliger Gesetzesanpassungsbedarf
- Zeitplan für die Umsetzung